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Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-28

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Wenn wir in Artikel 43 einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug postulieren, verlieren wir die wirklich allerletzte Möglichkeit, die Einwanderung aus Drittstaaten noch einigermassen zu steuern. Sie wissen, es gibt viele Einwanderungskategorien, die wir nicht steuern können, den ganzen humanitären Bereich beispielsweise. Wir haben auch andere Artikel in diesem Gesetz, die uns einschränken.

Es handelt sich hier um den Familiennachzug von Jahresaufenthaltern, und die Minderheit will hier, verglichen mit dem geltendem Recht, das sich seit Jahrzehnten bewährt hat, einen neuen Rechtsanspruch schaffen. Es geht hier auch um die grösste Einwanderungsgruppe überhaupt, nämlich die Familien von Jahresaufenthaltern. Das sind etwa 25 000 bis 30 000 Menschen pro Jahr.

Wenn Sie diesem Antrag der Minderheit zustimmen, unterlaufen Sie auch das Integrationskonzept. Einerseits postulieren wir, dass nur jemand, der integriert ist - persönliche Voraussetzungen usw. sind im Gesetz formuliert worden -, die Familie nachziehen darf, und jetzt wollen Sie hier einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug verankern. Es genügt, wenn sich die Person, die die Familie nachziehen will, einige Zeit bei uns sozusagen bestätigt und beweist, dass sie sich integrieren will und integrieren kann. Dann hat sie keine Probleme, den Familiennachzug zu erhalten.

Ich bitte Sie also, beim geltenden Recht zu bleiben und keinen neuen Rechtsanspruch zu schaffen.