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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2005-09-28

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Artikel 23 Absatz 1 war im Nationalrat in der ersten Lesung stark umstritten: Die vorliegende Fassung kam nur mit 79 zu 75 Stimmen durch. Dieser Absatz wurde in der Kommission des Ständerates ausgiebig diskutiert, im Plenum aber nicht mehr. Das Plenum beschloss ohne Diskussion, die Fassung des Bundesrates zu belassen. Es ist kaum anzunehmen, dass der Ständerat in weiteren Differenzbereinigungsrunden auf seinen derart klaren Entscheid zurückkommt.

Diese Situation bewog die Kommission des Nationalrates, nochmals ausführlich über Artikel 23 zu debattieren. Die Argumente zugunsten der Änderung von Absatz 1 haben Sie gehört. Sie kamen aus zwei Richtungen. Die eine Gruppe, vertreten durch die Minderheit Bühlmann, möchte an dieser Stelle - und das ist die ganz entscheidende Stelle - das duale System, das sie ablehnt, aufbrechen. Die andere Gruppe sind Kreise, die sich fragen, ob für einfachere Arbeiten, die in gewisser Weise eine Spezialisierung sind, ohne dass man dafür eine Qualifikation braucht, genügend Arbeitskräfte aus dem Freizügigkeitsraum vorhanden sind.

Es ist vorhin bereits gesagt worden: Herr Schibli hat seinen Antrag unter bestimmten Bedingungen zurückgezogen, vor allem unter der Bedingung, dass klargestellt wird, dass genügend weniger qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Freizügigkeitsraum vorhanden sind. Deshalb habe ich von der Kommission den Auftrag, hier als Kommissionssprecher zu sagen, dass die Kontingentslösung eine Lösung ist, die eigentlich auch Herrn Schibli überzeugt hat. Ich darf daran erinnern: Die Kontingente für 15 000 Jahresaufenthalter sind immer rasch ausgeschöpft, das Kontingent für 115 000 Kurzaufenthalter wird seit 2002 zu 50 bis 60 Prozent ausgeschöpft, und darunter fallen qualifizierte wie unqualifizierte Arbeitskräfte.

Zudem - und das ist zu wenig bekannt - gilt seit fünf bis sechs Jahren mit den zehn neuen EU-Staaten eine Vereinbarung, die 3000 bis 5000 Kurzaufenthalter bis zu einer Dauer von vier Monaten zulässt, dies vor allem für Erntearbeiten. In der Landwirtschaft werden Verträge mit einem Mindestlohn abgeschlossen. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass ab dem Datum der Unterzeichnung der Abkommen mit den neuen EU-Staaten im Sinne einer Übergangsregelung nochmals 700 Jahresaufenthalter und 2500 Kurzaufenthalter aus den neuen EU-Staaten rekrutiert werden können, darunter auch Hilfsarbeiter. Das läuft bereits, ist aber eventuell noch zu wenig bekannt.

Auch diese Arbeitskräfte sollen vor allem der Landwirtschaft zugute kommen. Die Bedürfnisse der Gastronomie und des Baugewerbes lassen sich aus dem Raum der EU der Fünfzehn decken. Die Kommissionsmehrheit möchte hier aber deutlich zu Protokoll geben, dass sie nicht will, dass man zu einem späteren Zeitpunkt eine Verordnung gegen die Branchen Landwirtschaft, Baugewerbe, Tourismus und Gesundheitswesen macht, sodass bei der Rekrutierung von Arbeitskräften aus den EU-Staaten wieder vermehrt Schwierigkeiten entstehen.

Nochmals: Wenn Sie der Minderheit Bühlmann folgen, brechen Sie das ganze duale System wieder auf. Man hätte im Ausländergesetz keine Steuerungsfunktion mehr. Deshalb bittet Sie die Kommissionsmehrheit, gemäss Bundesrat und Ständerat zu entscheiden und den Antrag der Minderheit Bühlmann abzulehnen.