preparatory:AB 57805
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28
Wortprotokoll
Bei Artikel 22 sehen Sie, wie die Wogen hin und her gehen. Zuerst darf ich Frau Bühlmann beruhigen: Der Bundesrat hat die Sache nach der Beratung des Ständerates neu überprüft. Er ist heute auch der Meinung, dass dem Nationalrat zugestimmt werden sollte und dass dieser Artikel, entgegen dem Entwurf, gestrichen werden sollte - das nur, damit Sie merken, dass ich nicht im eigenen Namen spreche.
Erstens ist es völlig unverständlich, warum mit irgendeiner Bewilligung, die jemand vom Staat erhalten muss, die Pflicht zu einem Ausbildungsplatzangebot verbunden werden soll. Ebenso könnten Sie sagen: "Ausbildungsplätze sind wahnsinnig wichtig; eine Person kann nur dann in den Nationalrat gewählt werden, wenn sie noch einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellt." Es besteht kein Zusammenhang zwischen einer Bewilligung für die Einstellung eines Ausländers und dem Angebot eines Ausbildungsplatzes.
Zweitens würden Sie hier jeden kleinen Unternehmer treffen. Jemand, der drei oder vier Personen angestellt hat und einen Spezialisten braucht und die Bewilligung bekommt, kann doch deswegen nicht einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen; das ist unmöglich. Grosse Unternehmen können das tun und machen das auch.
Frau Bühlmann hat gemeint, das sei in meinem eigenen Interesse. Ich kann Frau Bühlmann beruhigen. Bei meiner ehemaligen Firma sind 10 Prozent der Mitarbeiter Lehrlinge. Wir stellen dem Abendtechnikum Chur unsere Labors am Abend für die Ausbildung zur Verfügung. Meine ehemaligen Mitarbeiter mussten dort die Ausbildung betreiben. Ich weiss, was das heisst; solche grossen Unternehmen treffen Sie nicht, aber die kleinen treffen Sie. Ausbildungsplätze sind wichtig - davon haben Sie jetzt das Hohelied gesungen -, aber Sie können doch an die Erteilung einer fremdenpolizeilichen Arbeitsbewilligung nicht die Voraussetzung binden: Aber nur, wenn du noch einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellst!
Ich bitte Sie, diese völlig widersinnige Verbindung hier zu streichen.