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preparatory:AB 57811

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28

Wortprotokoll

Herr Leuenberger, ich muss Ihnen sagen: Wenn jemand keine Arbeitskraft findet, dann hat er die Möglichkeit, ein Gesuch zu stellen; dann bekommt er eine. Aber nicht der Illegale bekommt eine Bewilligung, weil er vier Jahre da ist, sondern der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er in der Schweiz - und neu im ganzen europäischen Umfeld - keine solche Arbeitskraft findet. Es ist unmöglich, dass es so ist, wie Sie sagen; bei diesem Reservoir, bei 20 Millionen Arbeitslosen innerhalb der Europäischen Union, möchte ich einen entsprechenden Fall sehen. Es kann ja nur um einen ganz hochspezialisierten Spezialisten gehen, der ohnehin eine Bewilligung für das ganze Land bekommt.

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