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Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2005-09-28

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Frau Bühlmann hat gesagt, diese Bestimmung sei wichtig, weil hier ein Rechtsanspruch gegen eine unverbindliche Kann-Formulierung steht. Es ist eine wichtige Bestimmung, und sie zeigt einmal mehr, dass das Ausländergesetz kein gutes Gesetz ist. Es ist ein abschottendes Gesetz, und ich möchte einmal mehr in Erinnerung rufen, dass dieses Gesetz für gerade 5 Prozent der sogenannten "Dritt-Ausländer" gemacht wird, die in die Schweiz kommen können, um Arbeit zu finden. Bei allen anderen Ausländerinnen und Ausländern ist das ja über die Personenfreizügigkeit geregelt. Wir machen hier also für 5 Prozent der "Dritt-Ausländer" ein Gesetz.

Nach zehn Jahren Aufenthalt sollen Personen aus Drittländern die Niederlassungsbewilligung erhalten. Der Ständerat und die Mehrheit der SPK wollen nun wiederum eine Kann-Formulierung einführen und damit den Rechtsanspruch auf die Niederlassung verhindern. Diese Leute können in der Schweiz bleiben, wenn keine Widerrufsgründe vorhanden sind, und diese Widerrufsgründe sind ja, wie immer, die Störung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung. Und diese Leute dürfen auch nicht Sozialhilfebezügerinnen sein, sonst können sie keine Niederlassungsbewilligung erhalten.

Die Leute, die zehn Jahre hier sind, nicht Sozialhilfeempfängerinnen sind und die öffentliche Sicherheit nicht stören, sind in der Regel schweizerischer als wir Schweizerinnen und Schweizer. Ihnen wird nämlich, bevor sie eine Niederlassungsbewilligung erhalten, nichts verziehen. Das ist eine äusserst unwürdige Hürde.

Schauen wir einmal hin: Was passiert eigentlich in zehn Jahren? Zehn Jahre sind eine lange Zeit in einem Menschenleben. Die Kinder kommen in die Schule und absolvieren ihre ganze Schulzeit, die Eltern sind an Elterngesprächen beteiligt. Sie müssen sich mit der Schule auseinander setzen. Die Leute machen möglicherweise auch Karriereschritte, oder die Jugendlichen machen eine Lehre. Es passiert also unendlich viel in der Zeit, nach der diese Menschen eine Aufenthaltsbewilligung nur erhalten können sollen, aber keinen Rechtsanspruch darauf haben sollen. Das Misstrauen, dass diese Menschen die Aufenthaltsbewilligung verdient haben, bleibt auf Schweizer Seite, auf der Seite des Gesetzgebers, immer noch bestehen.

Nach zehn Jahren sind Frauen und Männer integriert. Sie sind Teil unseres Alltags. Sie arbeiten, zahlen Steuern, nehmen - wie schon gesagt worden ist - an Schulereignissen, an Elterngesprächen teil. Sie fühlen sich verantwortlich - und dann bekommen sie die Niederlassungsbewilligung nicht. Sie haben also keine Sicherheit. Kurzaufenthalte sind unsicher. Niederlassungsbewilligungen gäben eine grössere Sicherheit, die nach zehn Jahren ganz bestimmt gewährt werden müsste.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Bühlmann zu unterstützen. Es ist richtig, diesen Rechtsanspruch zu erfüllen.