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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2005-09-28

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

In Absatz 4 geht es darum, bis zu welchem Alter nachgezogene Kinder von Schweizer Eltern eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Es geht nicht um Kinder von niedergelassenen Ausländern, sondern von Schweizer Eltern. Es geht um Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern, also zum Beispiel um den Fall, dass ein Schweizer eine Ausländerin mit Kindern heiratet; es geht um solche Situationen, um den Nachzug von Kindern von Schweizer Staatsangehörigen und um die Frage, bis zu welchem Alter diese Kinder die Niederlassungsbewilligung erhalten sollen?

Es geht nicht darum, ob sie kommen dürfen oder nicht, sie dürfen auf jeden Fall kommen. Es geht nur darum, bis zu welchem Alter man ihnen eine Niederlassungsbewilligung und nicht nur eine Aufenthaltsbewilligung gibt. Das ist der Sinn von Absatz 4.

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, das bis zu 14 Jahren zu tun, und der Nationalrat ist diesem Anliegen gefolgt. Der Ständerat ist auf das Alter von 12 Jahren hinuntergegangen. Er hat also für Kinder zwischen 12 und 14 Jahren eine Verschlechterung ihres Status eingeführt. Die Begründung der schnelleren und besseren Integration greift hier nicht, denn es geht gar nicht darum, dass sie nicht kommen dürfen. Sie dürfen auf jeden Fall kommen, sie haben einfach einen schlechteren Aufenthaltsstatus. Es geht eher darum, dass man diese Bewilligung auch wieder widerrufen kann, wenn sie "nicht recht tun". Ich glaube, das ist die Absicht hinter diesem Gedanken. Das macht wenig Sinn, es ist eine Schikane gegenüber Kindern im Alter von 12 bis 14 Jahren. Wir sollten unbedingt an unserer Version festhalten.

Wenn es keine spezielle Debatte zu den Artikeln 42 und 46 mehr gibt, möchte ich zum Nachzugsalter noch mehr sagen. Ich habe mich jetzt auf den Artikel beschränkt, der das Nachzugsalter von Kindern von Schweizer Staatsangehörigen regelt. Das andere müssen wir separat diskutieren. Sonst müsste ich jetzt noch mehr dazu sagen.

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