Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-28
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen. Warum? Wir machen hier ein Revisionsgesetz, und es ist eines der grossen Anliegen, dass die Verbindung der Revisionsstelle, der Leute, welche die Revision machen, mit der Geschäftsleitung nicht zu eng wird. Wir haben hier keine guten Erfahrungen gemacht. Eine Verlängerung auf sieben Jahre ist zwar ein anerkanntes und berechtigtes Anliegen der Revisionsbranche, aber sie ist nicht im Sinne der Wirtschaft. Wenn Sie die Frist so ausdehnen, werden natürlich solche Verbindungen entstehen.
Es wurde geltend gemacht, dass es für kleinere Firmen fast nicht machbar sei, nach fünf oder sieben Jahren einen neuen leitenden Revisor zu stellen, weil sie die Leute nicht hätten. Ich muss Ihnen sagen: Firmen dürfen keine solchen Revisionen annehmen, wenn ihnen das nicht möglich ist. Denn dann wird die Abhängigkeit noch viel grösser; dann ist es ein lebenswichtiges Mandat, und das sollte man unterbinden.
Ich möchte Herrn Baumann doch zu bedenken geben: Nach fünf Jahren den leitenden Revisor zu ersetzen ist kein Kostenproblem. Ich habe in meiner Firma die Revision sogar alle fünf Jahre neu ausgeschrieben. Ich habe meistens eine günstigere Lösung gefunden, weil so ein Wettbewerb bestanden hat. Wir haben das immer gemacht, weil die Abhängigkeit der Revision von den Buchhaltungen sonst eben zu gross wird.
Ich bitte Sie, dem Konzept der Mehrheit zu folgen. Wir hätten dann ein gutes und modernes Revisionsgesetz. Ich glaube, das ist auch für kleinere Revisionsgesellschaften machbar. Wir würden uns einen Bärendienst erweisen, wenn wir die sieben Jahre wählen würden. Fünf Jahre sind eine vernünftige Frist, und es dürften sich so keine grossen Missstände ergeben.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.