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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-09-28

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28

Wortprotokoll

Hier wäre ich froh, wenn Sie jetzt über den Schatten Ihrer Kommission springen könnten, denn es geht um etwas nicht Unwichtiges. Es geht nämlich um die Frage: Wer beurteilt die rechtliche Frage, wenn jemand geltend macht, er habe einen Anspruch, im Fernsehen zu erscheinen? Es gab einen berühmten Entscheid, er betraf Franz Weber. Franz Weber hatte eine Initiative lanciert, machte eine Pressekonferenz, und die "Tagesschau" brachte das nicht, sondern andere Beiträge. Dann sagte Franz Weber: "Ich habe ein Anrecht darauf, dass meine Pressekonferenz durch das Fernsehen ausgestrahlt wird." Das gab einen komplizierten Rechtsfall, den wir ganz am Schluss, und zwar nach einem Bundesgerichtsentscheid, beim UVEK entscheiden mussten.

Was wir Ihnen vorschlagen und was Sie bereits einmal entschieden haben, ist, dass eine solch wichtige Frage durch [PAGE 1284] eine unabhängige Rechtsinstanz und doch nicht durch das politisch gefärbte UVEK entschieden werden muss. Sie selbst haben das schon entschieden, der Ständerat hat es entschieden. Rein formal ist eigentlich gar keine Differenz mehr vorhanden.

Nun ist in der Kommission auf wundersame Weise - ich glaube, mit mehr Enthaltungen als Jastimmen - die Idee doch wieder hineingekommen, dass wir einen solchen Entscheid treffen müssen.

Ich muss Sie ersuchen, uns von dieser Bürde zu entlasten und sie einer unabhängigen Instanz zu geben, also dem Antrag Fluri zuzustimmen.

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