Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-28
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28
Wortprotokoll
Ja, das ist richtig. Wenn Sie, Caspar Baader, im Verwaltungsrat sind, müssen Sie sich die Aktienbeteiligung der Ihnen nahestehenden Personen - Ehefrau, Kinder - an Ihre eigenen Aktien anrechnen lassen, weil man sagt: Das ist in Ihrem Einflussbereich. Es ist nicht von Interesse, ob die Kinder oder die Frau mehr oder weniger Aktien haben, Sie müssen sich das unter Ihrem Namen anrechnen lassen. Das ist so, weil das nachher auch bei der 5-Prozent-Klausel vorhanden ist.