Baader Caspar · Nationalrat · 2005-09-28
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-28
Wortprotokoll
Ich habe eine ganz konkrete Frage an Sie, Herr Bundesrat, und zwar geht es mir um eine [PAGE 1275] Präzisierung zuhanden des Amtlichen Bulletins. Es geht mir darum, Klarheit zu schaffen für die praktische Handhabung bei Publikationen in künftigen Geschäftsberichten unserer Gesellschaften. Konkret geht es um die Frage der Namensnennung von Verwaltungsräten und der ihnen nahestehenden Personen. Ist es richtig, dass nach diesem Artikel 663c, Fassung Ständerat, im Geschäftsbericht die nahestehenden Personen nicht einzeln aufzuführen sind, sondern nur der amtierende Verwaltungsrat, und dass dann bei der Beteiligung das Ganze zusammengenommen wird? Also ganz konkret: Wenn Sie einen amtierenden Verwaltungsrat Hans Muster haben, der 20 000 Aktien hat, und ihm nahestehende Personen haben 30 000 Aktien, steht dann im Geschäftsbericht am Schluss: Hans Muster und nahestehende Personen 50 000 Aktien? Ist diese Handhabung richtig, und ist das die Auffassung des Bundesrates?