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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-28

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28

Wortprotokoll

Frau Genner hat es wirklich gut formuliert: Nicht in jedem Fall ist die gleiche Transparenz gefragt. Man muss wissen: Wir wollen nicht deshalb Transparenz, weil wir Freude daran haben, dass irgendetwas im Anhang zur Bilanz veröffentlicht wird, sondern die Transparenz hat den Zweck, dass nichts auf Kosten der Firma bezogen oder gemacht wird. Etwas anderes ist nirgends gemeint.

Ich entschuldige mich dafür, dass wir in der ersten Formulierung - die erste und die zweite stammen ja von uns - übersehen haben, dass es keinen Sinn macht, dass ehemalige Verwaltungsräte ihre Beteiligung bekannt geben müssen. Ich wüsste nicht, warum dies nötig sein sollte.

Warum verlangen wir denn Transparenz über die Beteiligung an einer Firma? Bei jemandem, der eine Firma führt, ist es entscheidend, zu wissen, ob er beteiligt ist oder nicht. Erstens wollen wir wissen, wann er etwas verkauft. Es kann ja sein, dass in der Firma etwas geschieht und dass er etwas merkt und seine Beteiligung abbaut. Zweitens wollen wir wissen, wann er seine Beteiligung aufbaut, weil es sein kann, dass er weiss, dass etwas passiert, was die Aussenstehenden nicht wissen. Und wenn er drittens eine Beteiligung hat oder wenn seine Verwandten oder ihm nahestehende Personen Beteiligungen haben - die muss er ja bekannt geben -, dann ist es wichtig, zu wissen, welchen Einfluss er mit seinen Aktien auf die Geschäftsleitung hat. Das ist der Sinn der Transparenz über die Beteiligungen. Die heutige Börsenregelung kennt diese Transparenz auch, allerdings nicht in dieser klaren Form, nicht in dieser Ausführung.

Aber ob ein ehemaliger Verwaltungsrat bei der Bankgesellschaft 1 Prozent kauft, 30 000 oder 40 000 Aktien kauft, das ist nicht von Interesse; also soll man es nicht aufführen.

Frau Genner hat gefragt, warum wir vorher die andere Formulierung gehabt haben. Das habe ich übersehen. Wir haben's übersehen. Es ist eine andere Transparenz zu schaffen bei Entschädigungen, und es ist eine andere Transparenz zu schaffen bei Beteiligungen. Beides liegt im Interesse des Unternehmens und der Transparenz des Unternehmensgeschehens. Es ist eine fast sklavische, läppische Auffassung, man müsse einfach gedankenlos alles veröffentlichen, was gewisse Personen anbelangt. Das macht nun wirklich keinen Sinn.