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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2005-09-28

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-28

Wortprotokoll

Darlehen und Kredite an nahestehende Personen sind tatsächlich ein schwieriges Problem, vor allem für die Verwaltungsräte und Mitglieder von Geschäftsleitungen, die an der Spitze von Finanzinstituten stehen. Sehr oft haben die Mitglieder dieser Organe überhaupt keine Kenntnis von solchen Darlehen und Krediten. Ich weiss zum Beispiel nicht, ob meine Kinder oder ob Verwandte und Bekannte von mir bei der Bank, bei der ich im Verwaltungsrat bin, Darlehen oder Kredite ausstehend haben. Vielleicht sind solche Kredite auch nur kurzfristig entstanden, weil Wertschriften verkauft wurden, die Erlöse noch nicht eingetroffen sind, aber bereits wieder Neuanlagen getätigt worden sind.

Wir können doch nicht verlangen, dass solche Kredite offen gelegt werden. Damit würden wir ja ganz klar das Bankgeheimnis brechen und damit auch Kundenbeziehungen gefährden. Uns scheint die Fassung des Ständerates klarer und zweckmässiger, weil sie sich auf nichtmarktübliche Bedingungen beschränkt.

Ich muss allerdings zugeben, dass auch die Version des Ständerates Fragen aufwirft, wenn es um die Festlegung der Marktüblichkeit von Bankkonditionen geht. Da geht es ja nicht nur um die Höhe des Zinssatzes, sondern auch um die Belehnungshöhe bzw. die Einschätzung der Bonität. Jede Kontrollstelle wird gewisse Probleme haben, die Marktüblichkeit zu beurteilen, zumal ja auch die Kredithöhe im Verlaufe eines Jahres schwanken kann.

Wir bitten Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen, das heisst, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

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