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Brun Franz · Nationalrat · 2005-10-03

Brun Franz · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-03

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion ist gegen die Rückweisung der Bahnreform 2 an den Bundesrat, weil damit die wichtigen Probleme in dieser Bahnreform, die dringlich gelöst werden müssen, um Jahre zurückgestellt würden.

Die Mehrheit der Kommission beantragt - in einem knappen Entscheid mit 12 zu 11 Stimmen -, die Bahnreform 2 an den Bundesrat zurückzuweisen. Namentlich sei die stark umstrittene Aufteilung in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz zu überprüfen, und insbesondere seien auch in Bezug auf die [PAGE 1338] Finanzierung neue und ausgewogene Ansätze zu prüfen. Ferner soll die Verbindung zur Bahnlandschaft Schweiz konkreter ausgearbeitet werden. Zudem verlangt die Mehrheit der Kommission, die Frage einer allfälligen Ausfinanzierung der Pensionskassen der betroffenen KTU sei mit in die Vorlage einzubeziehen.

Die Minderheit der Kommission will die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückweisen, weil viele unbestrittene und wichtige Teile des Geschäftes, welche dringend umgesetzt werden sollten, bei einer Rückweisung unverständlicherweise verzögert würden.

Die wichtigsten Punkte sind: Finanzierungsmechanismus für die kantonalen Transportunternehmungen; mehrjährige Leistungsaufträge mit entsprechendem Zahlungsrahmen, analog den SBB - dieser Systemwechsel ist für die KTU und die Kantone von grosser Bedeutung und längst überfällig -; Erleichterung und damit Verbilligung bei den Rollmaterialfinanzierungen; längst ausstehende Rechtsgrundlagen für den zunehmend wichtigen Sicherheitsdienst - sprich: Bahnpolizei -; rechtliche Regelung im Bereich der Übergriffe auf das Personal; Präzisierung bei den Ausschreibungsregeln - für die Unternehmungen wie für die Kantone sind klarere Leitplanken zur Organisation des Wettbewerbes dringlich.

Die Umsetzung des EU-Rechtes unter Berücksichtigung seiner Entwicklung seit dem Abschluss des Landverkehrsabkommens, insbesondere der Interoperabilitätsrichtlinien und der ersten beiden Bahnprojekte, ist ebenfalls eine Frage des Schweizer Rechtes. Zentrales Anliegen ist die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs.

Mit der Aufteilung in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz war die CVP schon in der Vernehmlassung nicht einverstanden. Wie die Anhörungen in der Kommission - und da vor allem die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs - gezeigt haben, sind diese Aufteilung und die einseitige Haushaltneutralität des Bundes nicht akzeptabel. Es fehlen auch klare Kriterien, nach denen diese Aufteilung erfolgt ist. Wenn wir schon von Haushaltneutralität sprechen, ist festzuhalten, dass es auch für die Kantone aufgehen muss. Es kann nicht angehen, dass einzelne Kantone - vor allem die welschen Kantone und die Kantone Basel-Landschaft und Aargau, aber auch andere - bis in den Bereich von zweistelligen Millionenbeträgen zusätzlich belastet werden.

Nicht einverstanden mit der Aufteilung in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz, die je anders finanziert werden sollen, sind auch die Schweizerische Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr und die SAB, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete. Sie sind gegen eine noch kompliziertere Zweiklassengesellschaft im Schienenverkehr. Eine solche gefährdet die Gleichbehandlung, schafft unnötige und neue Schnittstellen und benachteiligt die Berg- und Randregionen.

Sie sind mit mir sicher einig, dass diese Aufteilung in ein Grundnetz, finanziert durch den Bund, und ein Ergänzungsnetz, finanziert durch die Kantone und die Gemeinden, keine Mehrheit findet. Dessen ist sich auch die Verwaltung bewusst, und sie hat auch signalisiert, dass sie der Kommission innert nützlicher Frist neue Vorschläge vorlegen kann, auch solche mit einer Mischfinanzierung. Ich bin auch nicht dagegen, dass zusätzliche Berichte erstellt werden. Aber dafür brauchen wir keine Rückweisung an den Bundesrat.

Alle übrigen wichtigen Punkte der Bahnreform 2 sind nicht bestritten und müssen ohne Verzögerung weiterbehandelt werden. Die Pensionskassenproblematik der KTU wird angegangen, wie der Bundesrat laut Medienmitteilung vom 23. September 2005 beschlossen hat. Aber das schaffen wir nicht innert nützlicher Frist, es dauert zu lange. Denn die Bahnreform 2 ist dringlich. Es war auch nicht vorgesehen, diese Pensionskassenproblematik im Rahmen der Bahnreform 2 zu behandeln. Diese Thematik muss gesondert geregelt werden.

Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, den Antrag der Mehrheit - Rückweisung an den Bundesrat - abzulehnen. Mit einer Rückweisung an den Bundesrat verlieren wir zwei bis drei Jahre, also wertvolle Zeit, die wir brauchen, um die bestehenden Ungerechtigkeiten und Probleme jetzt zu lösen. Übrigens ist laut der Medienmitteilung, was Ihnen ja bereits von Herrn Vollmer eröffnet worden ist, auch die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs einstimmig für die Weiterbehandlung in der KVF und gegen eine Rückweisung an den Bundesrat.