Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2005-10-03
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-03
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion ist für Eintreten und Weiterbehandlung dieses Geschäftes in der KVF, also gegen die Rückweisung an den Bundesrat. Warum?
Einmal sind es zeitliche Gründe. Wir können uns eine Rückweisung zeitlich schlicht nicht leisten. Wenn der Nationalrat zurückweist, geht der Rückweisungsbeschluss in den Ständerat. Wenn der Ständerat nicht zurückweisen will, was ich mir vorstellen könnte, dann kommt die Frage der Rückweisung wieder in diesen Rat zurück. Es kann also durchaus ein Jahr vergehen - nicht gerade zwei bis drei, wie gesagt wurde, aber immerhin ein Jahr könnte vergehen -, bis die Vorlage definitiv zurückgewiesen oder eben weiterbehandelt wird. In dieser Zeit passiert gar nichts. Zeitlich sind wir ohnehin schon in Verzug. Eigentlich müsste die Botschaft für den 9. Rahmenkredit demnächst vorliegen, der 8. Rahmenkredit läuft ja bekanntlich Ende 2006 aus. Man ist also bereits im Rückstand und wird mit einer Übergangsfinanzierung operieren müssen, was eigentlich stossend ist.
Weiter gibt es in der Vorlage Bereiche, die wenig bestritten sind und ohne weiteres in der Kommission behandelt werden können, wie zum Beispiel die Einführung von vierjährigen Leistungsaufträgen auch für die KTU, die Entschuldung der Privatbahnen, Effizienzsteigerung, Sicherheit der Reisenden, Interoperabilität im europäischen Netz, also ein europaweit technisch einheitliches Eisenbahnsystem. Auch Regelungen für den Bahngüterverkehr können nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Auf vehementen Widerstand stösst einzig die Aufteilung des Bahnnetzes in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz. Vom Grundgedanken des neuen Finanzausgleichs her ist diese zwar logisch, doch laufen die Kantone dagegen Sturm, weil der Bund nur noch das Grundnetz finanzieren würde und das Ergänzungsnetz vollständig Sache der Kantone würde, was aber im neuen Finanzausgleich auch vorgesehen ist. Eine für den Bund kostenneutrale Neukonzeption scheint hier unmöglich oder zumindest kaum mehrheitsfähig. Schlussendlich wird es einfach den Bund wieder mehr kosten. Dies ist aber eine hochpolitische Frage, die im Parlament entschieden werden muss. Eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat bringt daher nichts.
Dasselbe gilt für die Bahnlandschaft Schweiz. Nach Auffassung des Bundesrates sind hier die Weichen gestellt und keine weiteren Gesetzesanpassungen nötig. Erst in der Kommission ist die Pensionskassenfrage der Transportunternehmungen mit der Bahnreform in Verbindung gebracht worden. Tatsächlich bestehen diese Probleme, und sie müssen auch angegangen werden - allerdings nicht zwingend im Rahmen der Bahnreform; dies würde die Behandlung vermutlich noch weiter verzögern.
Der Verband öffentlicher Verkehr schreibt im Zusammenhang mit der Rückweisung Folgendes: "Der Entscheid der Kommissionsmehrheit, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, ist unzweckmässig und hat fatale Auswirkungen. Die notwendige Korrektur lässt sich ohne Rückweisung vornehmen, die den gesamten Reformprozess verzögern würde." Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) ist gleicher Meinung. Sie erklärt, bei der Überarbeitung der Vorlage müssten die Kantone unbedingt einbezogen und angehört werden. Nur der Teil "Netzfinanzierung" der Botschaft müsse grundsätzlich überarbeitet und neu formuliert werden. Die übrigen Teile seien ohne Verzug weiterzubehandeln.
Die Kantone fordern also eine Nachbesserung der Bahnreform, allerdings muss nur der Teil "Finanzierung der Bahninfrastruktur" überarbeitet werden. Deswegen muss aber nicht die ganze Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen werden. Um jeglichen Unterbruch bei der Finanzierung der Infrastrukturen zu vermeiden, könne problemlos eine Übergangslösung vorgesehen werden, schreiben die Kantone. Die KöV erwartet gleichzeitig die zielgerichtete Weiterbearbeitung durch die eidgenössischen Räte. Sie bedauert den Rückweisungsantrag der KVF-Mehrheit.
Die FDP-Fraktion ist gleicher Meinung und bittet Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen.