Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-10-03
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-03
Wortprotokoll
Gleich wie die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantrage ich Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Wenn wir in der ersten Phase Folge geben, dann haben wir in der Staatspolitischen Kommission die Möglichkeit, die seit über zwei Jahren pendenten Fragen aufzuarbeiten.
Es besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf; dieser Handlungsbedarf ist durch zwei Bundesgerichtsentscheide vom Juli 2003 ausgelöst worden. Diese Bundesgerichtsentscheide haben bei den Kantonen und Gemeinden eine grosse Verunsicherung ausgelöst. Das Bundesgericht hat beispielsweise bei Einbürgerungen Urnenabstimmungen verboten, sich aber nicht über die Situation bei Gemeindeversammlungen ausgesprochen, obschon die Situation dort sehr ähnlich ist. Das Bundesgericht äussert sich nur zur Frage des Willkürverbotes und des Diskriminierungsverbotes, sagt aber nichts zu anderen verfassungsmässigen Rechten, beispielsweise zur Gemeindeautonomie oder zum Abstimmungsrecht. Das Bundesgericht sagt nichts über das Konkurrenzverhältnis zwischen diesen verschiedenen Verfassungsrechten, und das Bundesgericht sagt auch nichts über die Einschränkungsmöglichkeit von Grundrechten gemäss Artikel 36 der Bundesverfassung, wenn es darum geht, zum Schutze der Grundrechte von Dritten Einschränkungen vorzunehmen. Es geht nicht nur um die Grundrechte der Gesuchsteller, sondern es gibt auch Grundrechte der stimmberechtigten Personen bei der Ausübung ihrer politischen Rechte.
Auch die jetzt im Ständerat pendente parlamentarische Initiative Pfisterer lässt verschiedene Fragen offen. Sie befasst sich insbesondere nicht mit der Stufe der Gemeinden, und das scheint mir deshalb besonders problematisch zu sein, weil gerade die Gemeindeebene bei den Einbürgerungsfragen, beim Einbürgerungsverfahren generell, die zentrale Stufe ist.
Die parlamentarische Initiative Pfisterer versucht auch, aus dem Einbürgerungsentscheid eine Mischung zwischen einem Verwaltungsakt und einem politischen Entscheid zu machen. Auch diese Idee scheint mir für die Zukunft wenig dienlich zu sein, sowohl in politischer wie in rechtlicher Hinsicht.
Es scheint mir an der Zeit zu sein, dass wir diese Vielzahl von Fragen - aufgeworfen durch das Bundesgericht und nicht geklärt durch die parlamentarische Initiative Pfisterer - nicht weiterhin dem Schicksal überlassen, sondern dass wir als Parlament, als Gesetzgeber, gehalten sind, uns endlich des Themas Einbürgerungen anzunehmen. Das ist das eigentliche Ziel meiner parlamentarischen Initiative.
Hauptakteure im Einbürgerungsverfahren sind ganz klar die Gemeinden. Deshalb ist meine Initiative auch darauf ausgerichtet, dass die Gemeinden bezüglich Organ und bezüglich Verfahren eigenständig sind und dass die Überprüfungsmöglichkeit der Einbürgerungsentscheide durch Gericht ausgeschlossen wird. Ich möchte nicht, dass Entscheide, die auf kommunaler Stufe getroffen worden sind, dann auf kantonaler Stufe inhaltlich durch Gerichte überprüft werden können.
Wir sollten uns dieser Thematik annehmen. Wir sollten das Ganze nicht auf das nächste Mal verschieben, denn das nächste Mal wird sein, wenn wir hier drei weitere Standesinitiativen behandeln werden. Es geht um die Initiativen der Kantone Aargau, Luzern und Schwyz, welche in ihrer Stossrichtung praktisch das Gleiche wollen wie ich.
Die Kernfrage lautet letztlich: Wie ist das Verhältnis zwischen unserer Einbürgerungsdemokratie und der Rechtsstaatlichkeit? Es geht um das Verhältnis zwischen Demokratie und Rechtsstaat. Das scheinen mir sehr wichtige, sehr zentrale Fragen zu sein, die wir als Gesetzgeber, als Parlament, jetzt angehen sollten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Initiative Folge zu geben.