Lang Josef · Nationalrat · 2005-10-03
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2005-10-03
Wortprotokoll
Kollega Joder hat vorhin zu Recht gesagt, bei diesem Thema gebe es viele offene Fragen, es bestehe Klärungsbedarf, es gehe darum, Grundsätzliches zu diskutieren. Ich will damit anfangen.
Die moderne, liberale Demokratie fusst auf zwei gleichberechtigten Säulen: dem demokratischen Mehrheitsprinzip, der Volkssouveränität, und dem liberalen Schutzprinzip, den Grundrechten, der Rechtsstaatlichkeit. In der Schweiz, genauer in der Deutschschweiz, gibt es die Tradition und die Tendenz, die erste Säule auf Kosten der zweiten zu verabsolutieren. In einer modernen Demokratie ist niemand allmächtig, auch das Volk ist es nicht. Auch dem Souverän sind Grenzen gesetzt.
Drei wichtige liberale Schranken, die auch dem Volk gesetzt sind, lauten: Diskriminierungsverbot (Art. 8 BV), Willkürverbot (Art. 9 BV), Verwirklichung der Grundrechte (Art. 35 BV). Der Bundesgerichtsentscheid fusst auf diesen Überlegungen, auf diesen Verfassungsprinzipien.
Was für die Volkssouveränität allgemein gilt, gilt auch für das, was die Kommissionsmehrheit mit "umfassendem Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden und Kantone" meint und gleichzeitig absolut setzt. Diese Überbetonung der Kollektivmacht geht auf Kosten der Individuen, in diesem Fall der einbürgerungswilligen Individuen. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass es in diesem Saal einen Liberalen gibt, der der Initiative Joder zustimmen kann.
Eine in diesem Jahr veröffentlichte Nationalfondsstudie zu Einbürgerungen hat gezeigt, dass in Gemeinden, in denen an der Urne über Einbürgerungsgesuche entschieden wird, die Ablehnungsquote um 23 Prozent höher liegt als bei anderen Verfahren. Die Verfasser dieser Studie kommen denn auch zum Schluss, dass fremdenfeindliche Argumente und Gefühle bei anonymen Abstimmungen eine weitaus grössere Wirkung haben als bei anderen Verfahren, z. B. in Einbürgerungskommissionen.
Gegen willkürliche, diskriminierende Entscheide soll es gemäss der parlamentarischen Initiative Joder keine Beschwerdemöglichkeiten geben. Wie gesagt, "halbiert" sie damit die Demokratie; sie respektiert aber auch jenen Teil nicht, den sie absolut setzt. Der Berner Souverän hat sich am 25. September 2005 für den Respekt gegenüber den Grundrechten entschieden und damit die Initiative wie auch die Kommissionsmehrheit desavouiert. Herr Joder verlangt eine Grundsatzdebatte; eine solche müssen wir tatsächlich führen. Aus meiner Sicht lautet der Titel der Debatte folgendermassen: Verstehen wir unter Demokratie im Sinne des Liberalismus und der Aufklärung die Verknüpfung von Bürgerrechten und Menschenrechten, oder verstehen wir unter Demokratie im Sinne der alten Landsgemeinden das Privileg eines historisch ausgezeichneten Kollektivs? Zwischen beiden müssen wir uns endlich einmal entscheiden.