Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-10-03
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-10-03
Wortprotokoll
Ja, Frau Marty Kälin, nicht die Heirat an sich ist eine Strafe, das ist mir schon klar. Nicht alle, die verheiratet sind, sind bestraft - aber die Steuerfolgen können eine Strafe sein, und damit beschäftigen wir uns.
Entschliesst sich ein Paar zu heiraten, dann kann das eben je nach Einkommenssituation der beiden Partner dazu führen, dass gesamthaft ein spürbar höherer Steuerbetrag geschuldet ist. Ein Zweiverdiener-Ehepaar kann sich durch den Zivilstandswechsel dann deshalb tatsächlich diskriminiert vorkommen respektive eben durch die höheren Steuerbelastungen bestraft fühlen. Selbstverständlich beinhaltet die Eheschliessung jedoch noch viele andere Aspekte als die steuerlichen.
Die Rechtsform des sogenannten Konkubinates gibt es im schweizerischen Recht bekanntlich gar nicht, weshalb nicht von einer rechtlichen Gleichstellung von Konkubinatspaaren und Ehepaaren gesprochen werden kann. Auch wenn Konkubinatspaare mithin keine Kategorie des Steuerrechtes darstellen, hat das Bundesgericht eben deren Vergleichbarkeit mit Ehepaaren trotzdem bejaht. Der Ausdruck "gleichgestellte Konkubinatspaare" meint somit eigentlich nicht rechtliche, sondern wirtschaftliche Gleichstellung. Herrschendes Recht und das Bundesgericht verlangen nämlich eine Besteuerung - und das ist der verfassungsmässige Boden - nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sind die Einkommensverhältnisse zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren identisch, so besteht eine ähnliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, und daraus kann gefolgert werden, dass beide Paare ähnlich hohe Steuern bezahlen sollten. Das ist mit ein Problem, das wir jetzt mit den Sofortmassnahmen zum Recht betreffend Doppelverdienst bei Ehepaaren lösen wollen.