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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2005-10-04

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Die Einschränkung der Kognition des EVG ist in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung gestossen und wurde unter anderem von 23 Kantonen gutgeheissen. Nachdem die eidgenössischen Räte erst in der Sommersession das neue Bundesgerichtsgesetz verabschiedeten und darin die uneingeschränkte Kognition des EVG in Bezug auf die Sachverhaltsüberprüfung beibehalten wurde, hat der Bundesrat, unterstützt von der Kommissionsminderheit, von dieser Massnahme abgesehen.

Es ist zuzugeben, dass es vom Verfahren her störend ist, wenn wir das Bundesgerichtsgesetz ändern, bevor es in Kraft tritt. Sowohl von der Kommissionsminderheit wie auch in den zahlreichen Zuschriften, welche wir erhalten haben, wird die uneingeschränkte Kognition des EVG primär damit begründet, dass sie Bestandteil eines Kompromisspaketes sei und deshalb nicht im Nachhinein entschieden werden dürfe. Materiell wurde kaum mehr argumentiert.

Einmal abgesehen von diesem unschönen Verfahrensablauf, darf die umfassende Kognitionsbefugnis, d. h. Sachverhalts- und Rechtskontrolle, des EVG als für das oberste Gericht atypische Sonderregelung bezeichnet werden. Seit dem Inkrafttreten des ATSG sind in allen Kantonen spezielle Gerichte geschaffen worden, welche Rechts- und Sachverhaltsfragen in voller Kognition prüfen. Es wäre daher zu verantworten, die umfassende Prüfung durch das oberste Gericht auf die Rechtskontrolle einzuschränken.

Die Kommissionsmehrheit hat die formellen Argumente der Kommissionsminderheit selbstverständlich auch gewürdigt. In der Abwägung zwischen einer sachgerechten Lösung und einem bezüglich des Verfahrens nicht idealen Vorgehen hat sich die Kommissionsmehrheit für Ersteres entschieden. Sie beurteilt eine Einschränkung der Kognition des EVG auf Rechtsfragen als effizientes, wirksames Mittel, um die Verfahren zu straffen.

Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission dieser Einschränkung der Kognition zugestimmt und empfiehlt Ihnen, den Änderungen des Bundesrechtspflegegesetzes und des Bundesgerichtsgesetzes zuzustimmen.