Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2005-10-04
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-04
Wortprotokoll
Ich möchte Sie daran erinnern: Es geht in dieser Vorlage um die Invalidenversicherung und um die Versicherten selbst. Es geht also nicht darum, ein kompliziertes System der Kommission für Rechtsfragen zu schützen, sondern es geht einzig und allein darum, die Frage zu beantworten, ob die eingeschränkte Kognition des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes einen Effizienzgewinn darstellt oder nicht und ob damit den betroffenen Rechtsuchenden eine Einschränkung zugemutet wird, die unhaltbar wäre. Das sind die Fragen, die es zu beantworten gilt. Es ist eine Einschränkung für die Versicherten, aber es ist zumutbar, das ist ganz klar. Es ist ein Effizienzgewinn, der die Invalidenversicherung betrifft.
Dass nun Anwälte und Versicherte gegen diese Einschränkung sind, ist für mich verständlich, und es ist auch legitim. Für Versicherte ist es kostenlos, und die Anwälte haben hier ein Betätigungsfeld, welches ihnen Einnahmen beschert. Dafür habe ich Verständnis. Unsere Kommission für Rechtsfragen besteht zum grossen Teil aus Interessenvertretern. Es ist natürlich so: Einsitz in dieser Kommission haben vor allem Anwälte und Leute, die ein Interesse an komplizierten Rechtsverfahren haben. Dafür, dass Sie als Kommission an Ihrem Entscheid festhalten wollen, habe ich auch ein gewisses Verständnis, sonst würden Sie ja das Gesicht völlig verlieren.
Wenn ich diese Abläufe allerdings als Nichtjurist, einfach als Prämienzahler und Versicherter bei der IV, anschaue, dann komme ich zum Schluss: Das muss geändert werden, eine Änderung drängt sich auf. Das Eidgenössische Versicherungsgericht kann sowohl die Rechtsanwendung als auch die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz frei prüfen. In IV-Fällen können Sie immer begründen, weshalb im konkreten Fall die Sachverhaltsermittlung ungenügend sei. Ein Weiterzug kostet Sie eine Briefmarke und eine gute Begründung, und dann läuft das Geschäft. Es kann und darf aber nicht unsere Aufgabe sein, damit eine Rechtsmittelindustrie zu begünstigen. Wir haben dafür besorgt zu sein, dass effiziente Verfahren möglich sind, die den Versicherten gerecht werden.
Das Eidgenössische Versicherungsgericht selbst hat 2001 Folgendes geschrieben: "Wir pflichten dem Vorschlag ausdrücklich bei, dass die Kognition auch im Bereich des Leistungsrechts der Sozialversicherung nur noch die Rechtskontrolle umfasst." Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat sich also für die eingeschränkte Kognition ausgesprochen. Die Vernehmlassung hat zudem bei den Versicherungen und bei nicht weniger als 22 Kantonen eine breite Zustimmung ergeben. Diese breite Zustimmung der Kantone hat mich in der Kommission veranlasst, diesen Antrag überhaupt zu stellen. Die eingeschränkte Kognition wird begrüsst, weil die kantonalen Versicherungsgerichte, die in der Zwischenzeit entstanden sind, solche Streitigkeiten mit voller Kognition überprüfen.
Man wirft uns - der Mehrheit der Kommission - ein handstreichartiges Vorgehen vor; man spricht von wohlüberlegter Gesetzgebung der Kommission für Rechtsfragen.
Es ist doch keine wohlüberlegte Gesetzgebung, wenn das aufgrund eines politischen Kompromisses entstanden ist. Einzig die politische Überlegung, nicht etwa die Überlegung, welche an der Sache orientiert ist, führte zum Entscheid der Kommission für Rechtsfragen. Da müssen Sie doch nicht sagen, Sie hätten hier eine wohlüberlegte Gesetzgebung gemacht. Es war ein politischer Kompromiss, und in keiner Art und Weise ist beachtet worden, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht eine andere Meinung vertritt und dass 22 Kantone und alle Versicherungen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, die Meinung der Kommission für Rechtsfragen nicht teilen. Es hat zudem eine breite Vernehmlassung stattgefunden, es ist nicht ein von heute auf morgen gefällter Entscheid. Ich muss zugeben, ich persönlich habe dannzumal die Bedeutung des Entscheides für die Invalidenversicherung nicht gleich eingeschätzt, wie ich das heute tue, nachdem ich Kenntnis von allen Unterlagen habe, die wir in der Kommission erhalten haben. Diese standen uns damals nicht in dieser Art und Weise zur Verfügung. Die Einschränkung der Kognition beim Eidgenössischen Versicherungsgericht ist der grösste Effizienzgewinn in dieser Vorlage; das müssen Sie wissen. Alle anderen Elemente sind sicher nicht falsch, aber sie bringen niemals so viel wie diese Einschränkung der Kognition.
Man sollte politische Kompromisse nicht einfach voranstellen, sondern sich an der Sache orientieren. Es nützt nichts, wenn wir in der IV auf der einen Seite mit unbestrittenen Früherkennungs- und Integrationsmassnahmen agieren, um Effizienz zu gewinnen, aber dann auf der anderen Seite mit langwierigen Rechtsmittelabläufen diese Bemühungen wieder zunichte machen oder zumindest infrage stellen. Das ist doch das Problem, das sich hier stellt. Wenn man einen Fehler gemacht hat, dann sollte man auch bereit sein, diesen Fehler zu korrigieren, auch wenn erst zwei Monate vergangen sind.
Ich spreche übrigens hin und wieder mit dem Justizminister - Sie werden es kaum glauben -, und ich habe ihn natürlich auch mit dieser Frage konfrontiert. Er sagt ganz klar: In der Sache bin ich der Meinung der Mehrheit der Kommission; damals ging es um einen politischen Kompromiss, der zu diesem Zeitpunkt sicher richtig war. Aber in der Sache ist die eingeschränkte Kognition beim Eidgenössischen Versicherungsgericht richtig, und die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ist auf dem richtigen Weg.
Ich bitte Sie, diesem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
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