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Stamm Luzi · Nationalrat · 2005-10-04

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-04

Wortprotokoll

Ich kann mich in Anbetracht der Ausführungen meiner Vorrednerin und in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit relativ kurz fassen. Es ist selten, dass eine andere Kommission einen Antrag stellt. Ich stelle einen solchen namens der Kommission für Rechtsfragen aus genau den Gründen, die Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer genannt hat. Es geht um die Kognitionsbeschränkung. Die Kommission für Rechtsfragen stellt Ihnen einstimmig den Antrag, diesem Antrag der Mehrheit der SGK nicht zu folgen.

Es war tatsächlich so, dass die Kommission für Rechtsfragen nach einer langen Diskussion beim Bundesgerichtsgesetz einen Kompromiss ausgehandelt hat. Dieser Kompromiss hatte vor allem drei Punkte zum Inhalt: erstens die Kognition; zweitens die Streitwertgrenze, die es braucht, um ans Bundesgericht zu gehen; drittens die Kostenpflicht. Wir haben ein kompliziertes System von Rechtsmitteln geschaffen; das war ein ausgewogenes Ganzes, hinter dem auch der Bundesrat stand.

Die Kommission für Rechtsfragen ist jetzt der klaren Meinung: Wenn wir hier schon eine ausgewogene Vorlage [PAGE 1384] gemacht haben, nämlich ein Bundesgerichtsgesetz, das "referendumssicher" sein soll, dann sollten wir unbedingt vermeiden, dass ein Teil aus dem Kompromiss herausgebrochen wird. Es wäre nach der Meinung der Kommission für Rechtsfragen absolut unfair, etwas herauszubrechen; die Referendumsfrist läuft noch bis am 6. Oktober. Da geht es nicht an, hier schon etwas abzuändern; das ist die klare Auffassung der Kommission für Rechtsfragen.

Letzte Bemerkung: Der Antrag der Kommission für Rechtsfragen, den Sie schriftlich unterbreitet erhalten haben, liegt derart nahe beim Antrag der Minderheit, dass ich den Antrag der Kommission für Rechtsfragen zurückziehe und Sie im Namen dieser Kommission bitte, für die Minderheit zu stimmen.