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AB 58237

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Mit einer Minderheit der Kommission ersuche ich Sie, von der Änderung des Bundesrechtspflegegesetzes (OG) bzw. des neuen Bundesgerichtsgesetzes, welche von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagen wird, abzusehen.

Die knappe Kommissionsmehrheit will damit die Kognition des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes bei IV-Leistungen beschränken, d. h., es dürfte Sachverhaltsüberprüfungen der Vorinstanz nicht überprüfen. Dieser Beschluss steht ganz klar im Widerspruch zu den Beratungen betreffend das neue Bundesgerichtsgesetz, welches Sie im Juni 2005 verabschiedet haben.

Im neuen Bundesgerichtsgesetz haben wir die volle Kognition des EVG bei folgenden Fragen beibehalten: bei IV-Leistungen, bei Leistungen der Unfallversicherung und bei Leistungen der Militärversicherung. Die volle Kognition ist in diesen Fragen sehr wichtig, weil sich im Sozialversicherungsprozess Rechtsfragen häufig nur schwer von Sachverhaltsfragen trennen lassen. Das war denn auch der Grund, warum gerade in diesen Bereichen die volle Kognition des EVG als Kompromiss beibehalten worden ist. Ich erinnere Sie daran, was Teil des Kompromisses beim Bundesgerichtsgesetz war: Sie wissen alle, dass das Bundesgerichtsgesetz nach langen Beratungen im Ständerat in höchstem Mass absturzgefährdet war. Es war klar, dass in der Fassung des Ständerates das Referendum vonseiten der Kräfte, die für eine demokratische Justiz eintreten, unvermeidlich gewesen wäre. Es sind auch die Kräfte, die Revisionen des OG bereits erfolgreich zu Fall gebracht haben.

Nach seiner Wahl in den Bundesrat hat Herr Blocher gesehen, dass es so nicht weitergehen kann, und er hat einen Kompromiss gesucht und auch gefunden. Bei diesem Kompromiss mussten alle Haare lassen: einmal der Ständerat, dann die Gerichte, der Bundesrat und vor allem auch die Vertreterinnen und Vertreter jener Kreise, welche für einen Reformprozess und für eine demokratische Justiz eintreten.

Ich erinnere Sie an die Kompromisse, die wir eingehen mussten. Für die Beibehaltung der Kognition im Sozialversicherungsrecht in den drei Bereichen - bei Leistungen der IV, der Unfallversicherung und der Militärversicherung - haben wir bezahlt, und zwar mit einer Erhöhung des Mindeststreitwertes bei Zivilklagen und unter anderem mit der Einführung der allgemeinen Kostenpflicht im Sozialversicherungsprozess; ich möchte Ihnen jetzt nicht alles aufzählen. Es war für uns ein wirklich hart errungener Entscheid.

Herr Bundesrat Couchepin hat bereits einmal mit einem von Kollege Pelli eingereichten Antrag den Versuch unternommen, diesen Kompromiss zu gefährden. Sie haben diesen Antrag damals grossmehrheitlich abgelehnt und sind bei unserem Kompromiss geblieben. Ich bitte Sie jetzt: Bleiben Sie standfest, und unterlaufen Sie das Bundesgesetz über das Bundesgericht nicht, das wir eben erst verabschiedet haben. Lehnen Sie diesen Antrag der Kommissionsmehrheit geschlossen ab. Nur so bleiben wir auch glaubwürdig. Wir können doch nicht ein Gesetz, das wir vor zwei Monaten verabschiedet haben, gleich wieder ändern.

Die Kognition ist im Sozialversicherungsprozess - ich möchte nochmals darauf hinweisen - von besonderer Bedeutung. Wir haben die volle Kognition des EVG auf IV-Leistungen, UV-Leistungen und Leistungen der Militärversicherung beschränkt. Es wäre ja völlig absurd, wenn wir die Invalidenversicherung hier jetzt wieder herausbrechen würden. Stellen Sie sich mal vor, wir hätten da in einem Prozess einen Invaliditätsfall, bei dem mehrere Versicherungen involviert sind - die Unfallversicherung und die Invalidenversicherung -, und beide Male käme es dann zu Beschwerdeverfahren. Beim einen müsste die Überprüfung des Sachverhaltes durch das EVG beschränkt werden. Das heisst, die kantonale Sachverhaltsfeststellung wäre im Bereich des IV-Verfahrens endgültig, aber im Bereich des UV-Verfahrens hätte das EVG noch eine Überprüfungsbefugnis. Das ist unsachlich und führt auch ganz klar - das müssen wir einfach feststellen - zu einer Diskriminierung der Behinderten in der Invalidenversicherung.

Bleiben wir glaubwürdig, und treffen wir einen sachgerechten Entscheid. Ich bitte Sie: Halten Sie an Ihren bisherigen Beschlüssen fest. Wir werden dazu selbstverständlich auch einen Namensaufruf verlangen.