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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2005-10-04

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Es kann mit guten Gründen moniert werden, dass die Kostenpflicht nicht nur im IV-Bereich, sondern eben mit einer Revision des ATSG für alle Sozialversicherungsbereiche erfolgen sollte. Es besteht nun aber im IV-Bereich Handlungsbedarf. Gegen IV-Entscheide wird wesentlich häufiger Beschwerde geführt als gegen Entscheide in anderen Sozialversicherungsbereichen. Es geht nicht um eine Diskriminierung behinderter Menschen. Wenn die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Prozessführung gegeben sind, wird das Verfahren für die Betroffenen auch weiterhin kostenlos sein. Mit der vorgeschlagenen moderaten Kostenpflicht dürften die Gründe, die für und gegen eine Beschwerdeerhebung sprechen, aber sorgfältiger gegeneinander abgewogen werden, als wenn das Verfahren gratis ist. Gegen das Argument des Mehraufwandes der Kantone spricht immerhin, dass in der Vernehmlassung 24 Kantone dieser Massnahme zugestimmt haben. Die Kommission hat es mit 14 zu 11 Stimmen getan.

Ich bitte Sie, der Fassung von Kommissionsmehrheit und Bundesrat zu folgen.