Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2005-10-04
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-04
Wortprotokoll
Die IV hat zwei Probleme, die es zu lösen gilt. Das eine ist die Aufnahme von Personen, welche als Fälle unklarer Kausalität bezeichnet werden müssen. Das hat zu einer massiven Zunahme der Zahl der Rentenfälle und damit der Ausgaben der IV geführt. Gleichzeitig - und das ist das zweite Problem - hat die IV an Ansehen und Vertrauen verloren, weil Rentenfälle mit unklarer medizinischer Begründung in der Bevölkerung auf wenig Verständnis stossen, weil aber auch die Verfahren mit langwierigen juristischen Streitigkeiten für Unmut sorgen. Der Volksentscheid im vergangenen Jahr, mit welchem eine Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV abgelehnt wurde, war die direkte Folge dieses Misstrauens.
Wir haben nun den Auftrag, Korrekturen vorzunehmen. Es gilt, das Vertrauen wiederherzustellen. Der Bundesrat hat dazu drei Vorlagen vorgelegt. Wir sind überzeugt, dass es notwendig ist, zuerst die Mängel in der IV zu beseitigen, also die Frage der Verfahren und die materielle Revision der Invalidenversicherung anzugehen, bevor man wieder über neue Einnahmen spricht.
Die hier vorliegende Verfahrensstraffung ist aus finanzieller Sicht sicher nicht entscheidend. Umso mehr aber geht es mit diesen Massnahmen darum, die Glaubwürdigkeit der IV wieder zurückzuerlangen. Im Bereich der Invalidenversicherung zeichnet sich ja immer mehr die Tendenz ab, dass Verfügungen der IV-Stellen, vor allem Rentenentscheide, nicht akzeptiert werden. Der ganze Instanzenweg wird beansprucht; dies vor allem, weil Verfahren im Sozialversicherungsbereich kostenlos sind und die Prüfungsbefugnis des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes nicht auf Rechtsfragen beschränkt ist. Wir werden dann auf diese Details von unserer Seite bei den verschiedenen Minderheitsanträgen noch zu sprechen kommen.
Die Ratslinke beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Das zeigt, dass sie möglicherweise gar nicht gewillt ist, die aus dem Ruder gelaufene Invalidenversicherung wieder auf Kurs zu bringen. Ich habe Verständnis für Leute, welche mit dieser Neuausrichtung der Invalidenversicherung Mühe haben. Es sind die Leute, welche in den vergangenen Jahrzehnten Arbeit vor allem als Störfaktor bei Ferien, Freizeit und Rente gesehen haben. In den Grundüberlegungen zur Revision der Invalidenversicherung aber wird der Kampf um die Rente durch den Kampf um Arbeit ersetzt. Das ist der Geist der Revision.
Die IV braucht dazu keine Luxusverfahren, sondern Abläufe, welche den Betroffenen Rechtssicherheit geben. Fehlanreize zur Rente und zum Prozessieren ohne Aussicht auf Erfolg müssen minimiert werden. Wenn man "Eingliederung vor Rente" ernst nimmt, muss auch ein Rechtsverfahren zügig abgewickelt werden. Das kann man tun, ohne die Verfassungsgrundsätze ausser Acht zu lassen.
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.