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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2005-10-04

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Mit der Ablösung des Einspracheverfahrens durch das Vorbescheidverfahren soll der Zustand wiederhergestellt werden, wie er vor der Einführung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) bestand. Mit dem Inkrafttreten des ATSG per 1. Januar 2003 wurde im gesamten Sozialversicherungsbereich das [PAGE 1379] Einspracheverfahren eingeführt. Die Akzeptanz der IV-Entscheide konnte mit der Einführung des Einspracheverfahrens nicht verbessert werden, im Gegenteil. Ich möchte mich hier nicht nochmals auf diesen Diskurs bezüglich der Zahl der Einsprachen und der Beschwerden einlassen; Tatsache ist auf jeden Fall, dass nach dem Einbruch der Gerichtsverfahren im Jahr 2003 wieder eine steigende Tendenz festzustellen ist, die sich nach der Beurteilung der Kommissionsmehrheit in diesem Masse fortsetzen wird. Die IV-Stellen und vor allem auch ihr Verband unterstützen grossmehrheitlich eine Rückkehr zum Vorbescheidverfahren. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Betroffenen einen Entscheid eher akzeptieren, wenn ihnen das rechtliche Gehör vor dem Entscheid gewährt wird und die IV-Stelle Unklarheiten im persönlichen Gespräch vor einem allenfalls ablehnenden Entscheid erläutern kann.

Natürlich hängt jedes Verfahren von der Seriosität der Umsetzung ab. Wir können hier auch nicht ein schlechtes Beispiel für das Vorbescheidverfahren als Regel hinstellen. Gefragt ist aber ein Diskurs, sogar eine mediationsähnliche Auseinandersetzung. Dafür ist das Vorbescheidverfahren geeigneter als das Einspracheverfahren; es ist auch einfacher und schneller.

Im Gegensatz zur Kommissionsminderheit ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass es in Anbetracht der grossen Zahl von Einsprachen und der zunehmenden Zahl von Beschwerden im IV-Bereich angezeigt ist, sofort korrigierend einzugreifen und zum Vorbescheidverfahren zurückzukehren. Die Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens ist kein Allheilmittel, aber ein Schritt zur Straffung des strittigen Verfahrens. Diese Massnahme wurde im Vernehmlassungsverfahren grossmehrheitlich gutgeheissen, namentlich von der IV-Stellen-Konferenz und von 22 Kantonen. Die Kommission hat Artikel 57a Absätze 1 und 2 mit 15 zu 10 Stimmen gutgeheissen.

Ich bitte Sie, dem Antrag von Kommissionsmehrheit und Bundesrat zuzustimmen.