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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2005-10-04

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Sie haben es gerade gehört - die Präsidentin hat es erwähnt -, dass Artikel 17 noch nicht behandelt worden ist. Dort gibt es einen Zusatzantrag zu Absatz 2, der von mir stammt und den ich hier noch gerne begründen würde. Damit sich alle orientieren können, weise ich darauf hin, dass wir in Artikel 17 bei den Zielen der Weiterbildung der medizinischen Berufspersonen sind. Absatz 2 Buchstabe b lautet, es gehe bei den Zielen der Weiterbildung darum, "in der Behandlung der Patientinnen und Patienten wie auch im Kontakt mit deren Angehörigen die Würde des Menschen zu respektieren". Dort möchte ich einen Zusatz, der formuliert, dass zu den Zielen der Weiterbildung auch die Begleitung bis zum Ende des Lebens gehört. Der Begriff ist "Begleitung". Gemeint ist die Beschäftigung mit der Palliativmedizin, also die Fähigkeit der jungen Ärztinnen und Ärzte, Menschen bis zum Tode zu begleiten. Unter der Optik einer alternden Gesellschaft, unter der Optik der chronischen Krankheiten ist dies ein wichtiges Thema. Wir haben das hier eingebracht, weil internationale Experten bei der Begutachtung der 44 Weiterbildungsprogramme, die es in der Schweiz gibt, erklärt haben, dass eine solche Zielsetzung formuliert werden sollte. Sie ist, wie Sie sehen, offen [PAGE 1357] formuliert: Sie impliziert die Begleitung, also die palliative Medizin, und nichts weiter.

Ich meine deshalb, dass man ihr zustimmen kann, und bitte Sie, dies zu tun.