Lexipedia

Stahl Jürg · Nationalrat · 2005-10-04

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-04

Wortprotokoll

Bei Artikel 40 bitte ich Sie namens der Minderheit, Buchstabe bbis, wie er von der Mehrheit vorgeschlagen wird, zu streichen. Diese Streichung bedeutet keinesfalls, dass ich den Aspekt der Beziehung Arzt/Patient nicht als wichtig erachten würde; vielmehr bin ich überzeugt, dass das Medizinalberufegesetz nicht der richtige Ort ist, um diese weitgehende Formulierung einzubringen. Grundsätzlich liegt die Regelungskompetenz im Patientenrecht bei den Kantonen. Der Bund hat hier in diesem Bereich keine umfassende Kompetenz.

Ein weiterer wichtiger Grund für meinen Streichungsantrag ist die Tatsache, dass im vorliegenden Gesetz bereits viele Bestimmungen enthalten sind, welche das Verhältnis Patient/Arzt im Sinne des Patientenrechtes regeln: Kommunikation mit Patientinnen und Patienten in Artikel 4, kritische Selbstreflexion und der Einbezug ethischer Fragen in Artikel 7, die Wahrung der Würde des Menschen in Artikel 8; das sind einige Beispiele, die zeigen, was im Medizinalberufegesetz bereits geregelt ist. Dabei ist das geplante Instrument des Registers noch zu erwähnen, welches wir in Artikel 51 vorgesehen haben.

Im Sinne der Einheit der Materie dieses Gesetzes bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen und damit dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen.

Stahl Jürg · Nationalrat · 2005-10-04 | Lexipedia | Lexipedia