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AB 58326

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Ich darf noch kurz für die FDP-Fraktion zusammenfassen, was wir Ihnen bei Artikel 40 Einleitungssatz und Buchstabe bbis empfehlen.

Beim Einleitungssatz von Artikel 40 empfehlen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen. In der Tat bringt ein zusätzlicher Begriff, nämlich "eigenverantwortlich", eher mehr Probleme als Klärung. Die heutige Situation ist klar. Der Begriff der Selbstständigkeit beinhaltet eine kantonale Berufsbewilligung. Wenn Sie "eigenverantwortlich" dazunehmen, dann betrifft das z. B. auch Oberärzte in Spitälern, ohne Praxisbewilligung; das ist ein viel breiterer Kreis, als das bisher der Fall gewesen ist. Das verwischt eher die Verantwortungen, weil es im Spital völlig klar ist: Der Bewilligungsinhaber, d. h. der Chefarzt, trägt die gesetzliche Verantwortung, auch wenn der Oberarzt eigenverantwortlich handeln muss. Damit also diese Klarheit in der Hierarchie und in der Unterstellung des Gesetzes gegeben ist, bitten wir Sie, beim Begriff der Selbstständigkeit zu bleiben, so, wie ihn die Mehrheit und der Bundesrat vorsehen.

Es kommt noch dazu - um Ihnen ein praktisches Beispiel zu geben -, dass diese Änderung beispielsweise bedeuten würde, dass die Kantone auch auf eigenverantwortlich arbeitende Ärzte, z. B. für den Notfalldienst, zurückgreifen könnten. Das würde heissen, dass Oberärzte aus Spitälern für den Notfalldienst beigezogen werden können. Das kann nicht der Fall sein; diese haben ihre eigenen Aufgaben, ihre eigenen Notfalldienste und eigenen Leistungen. Es hätte also auch sekundäre Folgen, wenn dieser Begriff ausgeweitet würde.

Bleiben Sie bitte beim Begriff der Selbstständigkeit, also beim Antrag der Mehrheit beim Einleitungssatz von Artikel 40.

Wir sind der Meinung, dass Sie bei Buchstabe bbis ebenfalls der Fassung der Mehrheit zustimmen können. Es geht hier um die recht harmlose Formulierung "Sie wahren die Rechte der Patientinnen und Patienten". Nach einer langen Diskussion wird hier ein Akzent auf dieses sehr wichtige Thema gesetzt, auf das die Öffentlichkeit zu Recht sehr sensibel ist. Wir glauben, es stehe diesem Gesetz gut an, wenn dies hier zumindest erwähnt wird.

Wir bitten Sie also auch hier, der Mehrheit zu folgen.