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Pfister Theophil · Nationalrat · 2005-10-05

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-05

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 64a, Minderheit Rutschmann. Ich habe nach dem fulminanten Referat von Frau Simoneschi-Cortesi nochmals gründlich nachgedacht, aber ich komme leider zu keinem andern Resultat.

Die Weiterbildung, die zum allergrössten Teil von privaten Organisationen angeboten wird, ist ein riesiges Betätigungsfeld. Daran wird sich auch in Zukunft nicht viel ändern. Es ist nahezu unmöglich und auch nicht sinnvoll, für dieses gesamte Angebot allgemeingültige Regelungen festzulegen. Kaum jemand kann ermessen, was sich heute unter dem Titel "Weiterbildung" alles abspielt. Denken Sie z. B. an religiöse, an politische, an esoterische, an sportliche, an kulturelle und an künstlerische Angebote. Da würden nur unnötige Bürokratie und neue Konflikte geschaffen.

Grundsätzlich haben sich alle Weiterbildungsangebote an die bestehende Gesetzgebung zu halten, und diese genügt in den meisten Fällen. Hingegen gibt es einige Bereiche, in denen spezifische Rahmenbedingungen erforderlich sind und auch verlangt werden. Es sind zumeist berufsbezogene Angebote, für die es um die Anerkennung von Abschlüssen geht, oder, auf der andern Seite, Angebote mit unrealistischen Versprechungen, intransparenten Titeln oder fraglichen Inhalten.

Mit der Kann-Formulierung hat der Bund die Möglichkeit, Regelungen nach Bedarf oder auf Anfrage einzuführen und jene Bereiche auszuklammern, in denen heute kein Regelungsbedarf besteht. Auch der Bundesrat ist in seiner Stellungnahme zur Bildungsverfassung der Meinung, dass im Weiterbildungsbereich die Kann-Formulierung für die Regelungskompetenz genügen könnte.

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, der Minderheit Rutschmann zu folgen.