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Noser Ruedi · Nationalrat · 2005-10-05

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-05

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, zuerst meine Interessenbindungen offen zu legen:

1. Ich bin einer von denen, die den Weg der höheren Berufsbildung bis zum Ingenieur gemacht haben.

2. Ich bin Präsident von Swiss Engineering, und in dieser Funktion bin ich im In- und Ausland sehr oft unterwegs und kämpfe um die Anerkennung unserer Diplome.

Wenn man dieses Anerkennungsproblem genauer anschaut, dann stellt man fest, dass die internationale Gemeinschaft immer schaut, wie die Bildung im jeweiligen Land geregelt ist. Wenn etwas als Hochschule bezeichnet und in einem Hochschulgesetz geregelt ist, dann wird es auch als Hochschule anerkannt. Wenn etwas als Bachelor- oder Master-Diplom bezeichnet und im Hochschulgesetz geregelt ist, dann wird es auch als solches anerkannt.

Aber wenn es neben dem Hochschulgesetz noch ein separates Gesetz gibt, z. B. ein Fachhochschulgesetz, dann wird es schon schwieriger mit der internationalen Anerkennung. Denn man muss der Welt erklären, dass es zwar das Gleiche ist, aber nicht im gleichen Gesetz geregelt ist. Wenn es dann noch heisst, es sei gleichwertig, aber andersartig, dann braucht es bereits mehrstündige Vorträge, damit man das noch erklären kann.

Ein Beispiel: Bis ins Jahr 2001 haben wir in der Schweiz Ingenieure HTL ausgebildet. Bis ins Jahr 2008 werden wir Fachhochschüler ausbilden, und ab 2008 werden die Abschlüsse der gleichen Ausbildung Bachelor und Master heissen. Die Bildungsverantwortlichen sind sich darüber einig, dass ein Fachhochschulabschluss etwa 200 bis 240 ECTS-Punkte wert ist. Im Diplomsupplement - das ist die englische Übersetzung, die man bekommt, wenn man ein solches Diplom hat - steht, das Fachhochschuldiplom "corresponds to Bachelor". Es ist ein Riesenaufwand, allen Ländern erklären zu müssen, was das nun heissen soll. Heisst "corresponds to", es sei etwa dasselbe? Heisst es, es sei weniger? Heisst es, es sei mehr? Das alles ist nur so, weil es in diesem Land Leute gibt, die den Begriff "gleichwertig, aber andersartig" am liebsten noch in der Verfassung verankert haben möchten.

Aus meiner Sicht sollte man den Antrag Triponez nicht annehmen. In Artikel 61a sprechen wir von einem Bildungsraum Schweiz und von dessen Durchlässigkeit. Damit ist die gesamte Bildung gemeint, auch die berufliche. Nach diesem Verständnis ist der Antrag Triponez bereits in diesem Artikel enthalten. Nur wenn man zu wenig selbstbewusst ist, dann könnte man das allerdings noch extra erwähnen. Aber dann ergibt sich ein schwieriges Problem. Denn wie soll man da noch extra etwas hervorheben, wenn der Bildungsraum schon alles umfasst und die Durchlässigkeit für den gesamten Bildungsraum gilt, auch zwischen beruflicher und akademischer Bildung?

Die Verdeutlichung, die Herr Triponez vorschlägt, ist zwar gut gemeint, aber sie führt eher zum Gegenteil. Sämtliche Bildung hat zum Schluss das Ziel, das Ergreifen eines Berufes zu ermöglichen. In sämtlicher Bildung geht es darum, sich theoretische Erkenntnisse und praktische Erfahrung anzueignen. Bildung heisst immer Wissen und Können. Dass Wissen und Können für den beruflichen Erfolg gleich wichtig sind, ist eine Selbstverständlichkeit.

Sollte aber der Rat den Antrag Triponez unterstützen - einige Freisinnige werden das auch tun -, dann muss die Formulierung vom Ständerat noch einmal gründlich überarbeitet werden.