Triponez Pierre · Nationalrat · 2005-10-05
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Mit meinem Einzelantrag schlage ich eine Ergänzung von Artikel 61a Absatz 1 vor, wonach Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz sorgen sollen. Diesen unterstützungswürdigen Grundsatz möchte ich mit dem Zusatz festigen und ergänzen, dass sich Bund und Kantone gleichzeitig auch für die Gleichwertigkeit von rein schulischer und beruflicher Bildung einsetzen sollen.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von schulischer und beruflicher Ausbildung ist seit langem ein zentrales Anliegen, nicht nur aller Wirtschaftsdachverbände, sondern auch sämtlicher Berufsorganisationen der verschiedensten Branchen. Die Sozialpartner, also die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, vertreten beide die Auffassung, dass die Gleichwertigkeit von schulischer und beruflicher Bildung eine wesentliche Richtschnur der schweizerischen Bildungspolitik bildet und bilden soll. Eine Verankerung dieses Grundprinzips im Bildungsrahmenartikel unserer Bundesverfassung ist deshalb mehr als gerechtfertigt und folgerichtig. Rund 70 Prozent aller Jugendlichen unseres Landes absolvieren heute eine Berufslehre mit Schule und Praxis. Sie wählen also den sogenannten dualen Ausbildungsweg, und dies keineswegs nur im gewerblichen oder im landwirtschaftlichen Bereich, sondern auch im industriellen Bereich und im Dienstleistungsbereich.
Dass dieser duale Ausbildungsweg erfolgreich ist, wird nicht nur durch die markant geringere Jugendarbeitslosigkeit der Lehrabgänger im Vergleich mit den Jugendlichen, welche den rein schulischen Weg gewählt haben, unterstrichen. [PAGE 1399] Dies wird regelmässig auch bei den internationalen Berufsweltmeisterschaften sichtbar, wo unsere schweizerischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer stets in den Spitzenpositionen anzutreffen sind. Wir dürfen mit Freude feststellen, dass der Berufsbildungsweg dank qualitativer Verbesserungen und dank der vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten in der höheren Berufsbildung dem akademischen Weg durchaus ebenbürtig ist. Diese Gleichwertigkeit soll auch künftig ein Ziel unserer Bildungspolitik bleiben und muss deshalb im Bildungsrahmenartikel, den wir heute diskutieren, ihren Platz finden.
Der Bund und die Kantone sollen sich gemeinsam für die Gleichwertigkeit der rein schulischen und der beruflichen Bildung einsetzen. Es geht dabei nicht nur, aber auch um eine angemessene finanzielle Ausgewogenheit bei der Zuteilung der notwendigen Bildungsmittel der öffentlichen Hand, insbesondere z. B. im Bereich der höheren Berufsbildung. Aber es geht ebenso um die Bereitstellung eines ausreichenden Aus- und Weiterbildungsangebotes sowie um die sozialpolitische und gesellschaftliche Anerkennung der Gleichwertigkeit der verschiedenen Ausbildungswege.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen. Ob die konkrete Formulierung des Antrages der Weisheit letzter Schluss ist, das möchte ich offen lassen. Jedenfalls habe ich bereits festgestellt, dass im französischen Text ein Übersetzungsfehler vorliegt. Ich verlange in meinem Antrag die Gleichwertigkeit, und das wird im französischen Text mit "égalité" übersetzt - das bedeutet aber nicht Gleichwertigkeit. Hier wäre der beste Ausdruck, wie ich annehme, "équivalence". Das allein zeigt schon, dass eine bessere Formulierung wohl noch möglich ist. Sie liegt aber nicht auf dem Tisch.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages durch Ihr Ja zu diesem Änderungswunsch.