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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2005-10-05

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-05

Wortprotokoll

Die Schulhoheit der Kantone hat dazu geführt, dass sich die verschiedenen Bildungssysteme in unserem Land immer weiter auseinander entwickelten und zunehmend unvereinbarer wurden. Im Bildungswesen besteht heute eine Vielfalt, welche laufend neue strukturelle und organisatorische Widersprüche zwischen den Kantonen sowie zwischen den verschiedenen Bildungsstufen erzeugt. Wegen der hohen Mobilität der Bevölkerung werden dadurch einerseits immer mehr Kinder in ihrem Lernfortkommen beeinträchtigt, andererseits nimmt die Qualität unserer Bildung als Ganzes ab.

Schon in den Siebzigerjahren hat sich gezeigt, dass Handlungsbedarf in Richtung Koordination und Kooperation im schweizerischen Bildungswesen besteht. Trotzdem scheiterten alle bisherigen Versuche, dem Bund mehr Kompetenzen bei Ausgestaltungsfragen zu geben. Heute ist der Bedarf dafür aber gross und ausgewiesen, eine verstärkte Kooperation unumgänglich, sodass der jetzige Anlauf einfach gelingen muss. Die EDK allein kann die dringend notwendigen Korrekturmassnahmen nicht mehr zufrieden stellend bewältigen. Um zu vermeiden, dass ein paar wenige Kantone aufgrund ihres Gewichts mehr und mehr die bildungspolitischen Weichen für alle Kantone stellen, müssen die wichtigsten [PAGE 1396] Rahmenvorgaben für das schweizerische Bildungswesen vom Bundesrecht festegelegt werden können. Entsprechend ist die Schulhoheit der Kantone in der Bundesverfassung einzuschränken.

Dass dies auch heute nicht einfach ist, haben die jahrelangen Arbeiten an der vorliegenden parlamentarischen Initiative gezeigt. Aber dank dem gemeinsamen Bemühen aller Kreise, insbesondere auch der EDK, sind wir zu einer Lösung gekommen, die den verschiedenen Interessen Rechnung trägt und einen gangbaren Weg findet zwischen der Zuständigkeit der Kantone für das Bildungswesen und der Übertragung von dringend nötigen Kompetenzen an den Bund.

Besonders wichtig ist dabei die Zielsetzung, welche von einem Bildungsraum Schweiz spricht, in dem Bund und Kantone gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit sorgen. In erster Linie soll dies durch Koordination geschehen, und nur subsidiär hat der Bund die nötigen Vorschriften zu erlassen. Auch im Hochschulbereich wird Bund und Kantonen ein umfassender Auftrag zur Zusammenarbeit und - dies ist in diesem Bereich von besonderer Bedeutung - für eine gemeinsame Gewährleistung der Qualitätssicherung erteilt. Last but not least ist die Regelung der Weiterbildung im Zeitalter des lebenslangen Lernens ein Muss.

Dass es gelungen ist, einen ausgewogenen Vorschlag zu erarbeiten, belegt sicher auch die grosse Unterstützung derjenigen, die Rechte abgeben, nämlich der Kantone. Fast alle halten die Verfassungsänderung für begrüssenswert, nötig oder sogar dringlich. Verschiedene haben das Anliegen mit Standesinitiativen noch unterstützt. Auch der Kanton Graubünden hätte eine dazu bereit, hat aber angesichts der gut laufenden Arbeiten darauf verzichtet, diese noch einzureichen. Der Bündner Grosse Rat hat aber einstimmig festgehalten, dass es unabdingbar ist, das bisherige föderalistische Bildungssystem teilweise zu ersetzen. Gewisse Eckwerte müssten einheitlicher werden. Im Interesse der Jugendlichen entspricht es heute einem ausgewiesenen Bedürfnis, die Koordination und Harmonisierung der Bildungssysteme zu verstärken. Dabei bleibt die Schweiz trotzdem föderal. Es besteht auch Gewähr dafür, dass z. B. den besonderen sprachlichen Verhältnissen im Kanton Graubünden Rechnung getragen werden kann.

Gefährden wir nun den erreichten Kompromiss und diesen wichtigen Fortschritt nicht noch mit neuen Anträgen, deren Folgen und Auswirkungen weit reichend sind und deren Einbau ins vorliegende Konzept nicht durchdacht ist. Halten wir uns vielmehr an die fundierten Vorschläge der Kommission.

Die Schweiz macht in aller Regel kleine Schritte. Mit diesem neuen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung machen wir aber einen grossen Schritt für die Zukunft unserer Jugend und für die Leistungsfähigkeit unseres Landes.

Ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.