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Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-06-21

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-21

Wortprotokoll

Als Mitglied der Kommission beantrage ich Ihnen, beim Antrag der Kommissionsmehrheit zu bleiben.

Ich glaube, mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit ist eine sinnvolle Differenzierung vorgenommen worden: Es besteht immer dann eine entsprechende Konsultationspflicht, wenn ein Einsatz bewaffnet erfolgen soll. Wenn der Einsatz unbewaffnet erfolgen soll, besteht keine Pflicht zur Konsultation, aber so, wie Sie die Kommissionsarbeit kennen, werden die Kommissionen entsprechend orientiert.

Einen solchen Einsatz wird es auch nicht von heute auf morgen geben. Die Vorbereitungsphase und das Umfeld werden bekannt sein; Sie können davon ausgehen, dass die Kommissionen - die Sicherheitspolitischen Kommissionen wie auch die Aussenpolitischen Kommissionen - in diesem [PAGE 438] Umfeld entsprechende Auskünfte vonseiten des Bundesrates verlangen werden. Deshalb scheint es mir nicht sinnvoll zu sein, hier noch eine Konsultationspflicht vorzuschreiben. Aufgrund der bisherigen Zusammenarbeit der Sicherheitspolitischen Kommission mit dem Bundesrat und mit dem Vorsteher des VBS habe ich keinerlei Veranlassung, hier dem Bundesrat eine zusätzliche Pflicht aufzuerlegen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.