Bruderer Pascale · Nationalrat · 2005-10-05
Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Das Votum von Frau Stump zu ihrem Minderheitsantrag kann ich im Namen der SP-Fraktion nur unterstützen. Im gleichen Sinne wie diese Minderheit hat ja bereits der Bundesrat in seiner Stellungnahme argumentiert. Die Mitsprache der Kantone besteht vielerorts; sie ist griffig und gut geregelt - auch ohne diesen etwas fehlplatziert anmutenden Absatz 6.
Zur Minderheit Rutschmann: Bei Artikel 62 Absatz 4 befinden wir uns effektiv beim eigentlichen Herzstück der neuen [PAGE 1404] Bildungsverfassung. Was ich bezüglich der langen, komplizierten Vorgeschichte dieser gesamten Vorlage beim Eintreten erwähnt habe, bezieht sich eins zu eins und in ganz besonderem Masse auch auf diesen Passus. Die heutige Formulierung entspricht bereits einem sehr wohl austarierten Kompromiss. Wir wären seitens der SP sehr gerne weiter gegangen. Wir haben aber unsere eigenen Vorstellungen zugunsten eines tragfähigen, eines breit abgestützten Vorschlages zügeln müssen und wollen. Dieser liegt jetzt vor und wird Ihnen seitens der Kommissionsmehrheit empfohlen.
Auch gemäss der Mehrheitsvariante bleibt es ja in erster Linie Aufgabe der Kantone, ihre Schulsysteme im Sinne eines gemeinsamen Bildungsraumes zu koordinieren. Das entspricht übrigens auch dem ureigenen Ziel der EDK, auf das sie mit Konkordaten und teils wirklich sehr zukunftsweisenden Projekten wie z. B. Harmos hinwirkt. Das sind Bestrebungen, die es an dieser Stelle auch zu würdigen gilt. Scheitert diese Harmonisierung aus eigenem Antrieb allerdings, so hat der Bund das Recht und in meinen Augen auch die Pflicht, verbindliche Regelungen zu erlassen - im Zeichen und im Sinne der Steuerbarkeit und der Kohärenz des Bildungsraumes Schweiz.
Bedenken Sie: Bereits der Moment, in dem das Scheitern der Bemühungen der Kantone festgestellt wird, gründet auf einer Auslegung, auf einer politischen Einschätzung; die Kommissionssprecher haben das bereits beim Eintreten erwähnt. In diesem Sinne läutet nicht plötzlich irgendeine Alarmglocke und signalisiert, dass das Scheitern Tatsache ist, nach welchem gemäss Wunsch der Minderheit der Bund die Dinge verbindlich regeln könnte. Es ist eine politische Einschätzung; bereits der Zeitpunkt der Feststellung eines Scheiterns beruht auf einer Einschätzung.
Die Einführung einer Kann-Formulierung bringt hier eine wirklich unnötige und nur scheinbare Relativierung. Die Fassung der Mehrheit ist der tragfähige Kompromiss, zu dem auch wir uns durchringen konnten und der jetzt nicht mehr weiter ausgereizt werden sollte. Die Taube, die wir uns seitens der SP wünschen, bleibt weiterhin auf dem Dach. Aber den Spatz haben wir in der Hand, und den sollten wir jetzt nicht mehr hergeben.
Vielen Dank für die Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.