Escher Rolf · Ständerat · 2000-06-21
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-21
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen den Antrag, Artikel 66b Absatz 3 zu ergänzen. Artikel 66b regelt die Zuständigkeiten für die Anordnung eines allfälligen Einsatzes von Armeeangehörigen im Friedensförderungsdienst. Die Absätze 1 und 2 legen die alleinige Kompetenz des Bundesrates fest: einerseits, in Absatz 1, für die Anordnung eines Einsatzes; anderseits, in Absatz 2, für den Abschluss eines hierzu notwendigen internationalen Abkommens. In den Absätzen 3 und 4 wird festgelegt, in welchen Fällen andere Instanzen und Organe des Bundes bei der Anordnung eines Einsatzes mitzuwirken haben; in welchen Fällen der Bundesrat die APK und SiK beider Räte vorgängig konsultieren muss - Absatz 3 -, und in welchen Fällen der Bundesrat darüber hinaus die Genehmigung der Bundesversammlung einholen muss - Absatz 4.
Ich beantrage Ihnen einzig, Absatz 3 in dem Sinne auszuweiten, dass der Bundesrat die genannten Kommissionen nicht nur für die bewaffneten Einsätze konsultieren muss, sondern zudem auch - das ist mein Ergänzungsantrag - für unbewaffnete Einsätze einer gewissen Grösse und einer gewissen Dauer. Die genannten parlamentarischen Kommissionen sollen also auch für unbewaffnete Einsätze konsultiert werden, bei welchen mehr als 100 Armeeangehörige länger als drei Wochen eingesetzt werden.
Es geht bei meinem Antrag nicht um Bagatelleinsätze, also beispielsweise nicht um den Fall, wenn 30 Wehrmänner während zwei Wochen als unbewaffnete Beobachter oder Gehilfen eingesetzt werden sollen.
Mein Antrag geht in die Richtung des Minderheitsantrages Reimann, jedoch unter Ausschluss der Konsultationspflicht für Bagatellfälle von unbewaffneten Einsätzen. Wenn aber der Bundesrat eine Kompanie oder mehr länger als drei Wochen im Ausland einsetzen will, dann ist es ihm zumutbar - auch wenn es ein unbewaffneter Einsatz ist -, unsere Parlamentskommissionen zu konsultieren und deren Ansichten im Rahmen seiner Entscheidungsfindung zu evaluieren.
Eine Schlussbemerkung: Herr Bundespräsident, wir haben vor vielen Jahren zusammen eine Zentralschule absolviert. Ich kenne Ihren Vorwärtsdrang - auch darum ist eine vorgängige Konsultation anzuraten. (Heiterkeit)