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Randegger Johannes · Nationalrat · 2005-10-05

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-05

Wortprotokoll

Wir haben in der Kommission über die Formulierung "kann erlassen" oder "erlässt" heftig debattiert und lange darum gerungen.

Kollege Pfister hat ausgeführt, dass wir im Vernehmlassungsdokument zwei Varianten vorgelegt haben. Die eine Variante sah die Kann-Formulierung vor, die andere die verbindliche Formulierung. Damals lautete die Antwort der Kantone ganz klar für die Kann-Formulierung. In der Zwischenzeit, im Prozess der Zusammenarbeit, hat sich in diesem Punkt aber die Haltung der Kantone geändert. Sie stehen heute hinter der Mehrheit; dies auch deshalb, weil mit Blick auf die Volksabstimmung in der Vorlage dann eine Formulierung steht, die all den Leuten in unserer Bevölkerung, die diese Harmonisierung schon lange fordern, auch eine klare Antwort gegeben wird, also keine Wischiwaschi-Antwort. Diese Volksabstimmung könnte im Herbst 2006 stattfinden, wenn der Zeitplan weiter eingehalten werden kann.

Darum hat sich die Mehrheit, gestützt von den Kantonen, für die verbindlichere Form entscheiden, und zwar mit 17 zu 5 Stimmen.

Herr Bundesrat Couchepin hat es schon ausgeführt: Es besteht eine Balance zwischen der Formulierung "erlässt Vorschriften" in Absatz 4 und der Rücksichtnahme auf das Mitwirkungsrecht der Kantone in Absatz 6; dieses Mitwirkungsrecht geht über das im Vernehmlassungsgesetz festgelegte Verfahren hinaus. Wir postulieren hier, dass der Bund während der Erarbeitung einer Vorlage, die diese Harmonisierungseckwerte betrifft, also in der Phase, bevor das Vernehmlassungsverfahren gestartet wird, mit den Kantonen eng zusammenarbeitet, weil ihre Kerndomäne betroffen ist. Er soll so eng mit ihnen zusammenarbeiten, wie die Kommission mit der EDK bei der Ausarbeitung dieser Vorlage zusammengearbeitet hat.

Behalten Sie also bitte diese hier angestrebte Balance bei, lehnen Sie sowohl die Minderheit Rutschmann als auch die Minderheit Stump ab.