Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-06-21
Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-06-21
Wortprotokoll
Sicherheit durch Kooperation - das ist bekanntlich der Grundgedanke des "Sicherheitspolitischen Berichtes 2000", dem Sie in der vergangenen Frühjahrssession zugestimmt haben. In der multipolaren Welt von heute steht die Kooperation im Zentrum. Zu dieser Welt gehört nur, wer am Geschehen teilnimmt. Zu dieser Welt gehört nur, wer in der Gemeinschaft mitmacht, und zu dieser Welt gehört nur, wer nicht immer abseits steht. Das ist in der Wirtschaft so, das ist im Sport so, das ist in der Forschung so, das ist in der Kultur so; diese Aufzählung könnte man beliebig verlängern und ergänzen. Man hat schon lange erkannt, wie wichtig Kooperation ist. Auch hier, in den aufgezählten Feldern, hat man erkannt, wie wichtig diese Kooperation - denken Sie an die Wirtschaft - für die Schweiz ist.
Diese Kooperation genügt aber nicht, wenn wir uns einen vollumfänglichen Platz in dieser Welt schaffen wollen. Wenn wir wollen, dass unsere Anliegen gehört und ernst genommen werden, dann müssen wir eben auch hier, in der Aussen- und Sicherheitspolitik, ein Schrittchen tun. Das ist u. a. der Grund, weshalb wir eine Teilrevision des Militärgesetzes beantragen. Die Welt wird sich für uns nur öffnen, wenn wir uns auch für die Welt öffnen. Dazu gehört auch die Kooperation in der Sicherheitspolitik.
Die Schweiz hat ihr sicherheitspolitisches Instrumentarium in den letzten Jahren massvoll - ich betone: massvoll - ausgebaut. Schritt für Schritt, nie überstürzt und immer - das möchte ich drei Mal unterstreichen: immer nur - im Interesse des Landes. Ein solcher Schritt ist jetzt die Teilrevision - es ist ja nicht eine Gesamtrevision - des Militärgesetzes. Es ist gemäss Bundesrat ein notwendiger Schritt, aus Gründen der Solidarität und für unsere eigene Sicherheit - auch das muss klar unterstrichen werden: auch für unsere eigene Sicherheit.
Die angestrebte Koordination und Kooperation erfolgen nicht mit irgendwelchen Staaten, auch das ist wichtig zu unterstreichen: Sie erfolgen mit Nachbarn, mit traditionellen Partnern, sie erfolgen mit Freunden - und weiss Gott haben wir in der Welt auch Freunde nötig. Es sind also Länder, mit denen wir als gleichberechtigte Partner bereits in der Wirtschaft, im Sport, in der Forschung und in der Kultur kooperieren.
Nur in der Sicherheitspolitik waren wir bis jetzt - trotz gemeinsamer Interessen - zurückhaltend. Dabei würden wir als erstes von dieser Kooperation profitieren. Wie wichtig dieser Schritt ist, hat unsere Bevölkerung offensichtlich zur Kenntnis genommen; es ist gestern Abend beispielsweise bei einem Anlass einer grösseren bernischen Partei zum Ausdruck gebracht worden.
Wenn ich die ETH-Studie analysiere, die regelmässig Meinungstrends ermittelt, kann ich feststellen, dass die Zustimmung der Bevölkerung zu einer Bewaffnung zum Selbstschutz zunimmt. Ich betone: Wenn unsere Soldaten zu einem entsprechenden Einsatz gehen, dann will man, dass sie bewaffnet sind.
Mit dem Entwurf 1 genehmigen Sie die Kompetenzdelegation, mit der eine zügige Umsetzung und Intensivierung des Kooperationsgedankens in der Ausbildung - ich betone: in der Ausbildung - gewährleistet ist. Diese Kooperation erleichtert auch die Behandlung aller praktischen Aspekte, die mit einem Auslandaufenthalt von Truppen verbunden sind - sei es von Schweizer Militärpersonen im Ausland, sei es von ausländischen Militärpersonen in der Schweiz.
Auf die Frage von Herrn Reimann werde ich selbstverständlich noch eingehen, das richtig stellen und die Entscheidungsbefugnis des Bundesrates erläutern.
[PAGE 433] Die Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland ist für uns wichtig. Es ist gesagt worden: Es geht nicht zuletzt darum, Lücken zu schliessen; zu sehen, wie die andern ausbilden, was die andern besser machen. Ich habe es schon einmal gesagt: Wir dürfen nicht meinen, wir wären die Besten und wir könnten dem Kontakt mit den andern ausweichen. Das wäre trügerisch, das wäre falsch. Wir brauchen den Kontakt, um besser zu werden. Nur in der Kooperation, nur im Austausch mit anderen Armeen, können wir eben Lücken in der Ausbildung, die mangelnde Erfahrung und künftige Bedürfnisse feststellen. Wir brauchen diesen Kontakt wiederum in unserem eigenen Interesse.
Der Entwurf 1 war in der vorberatenden Kommission Ihres Rates praktisch unbestritten. Ich nehme an, das wird auch hier im Plenum so sein.
Im Entwurf 2 geht es um die Frage der Bewaffnung. Das ist zweifelsohne das Kernstück dieser Vorlage. Der Bundesrat ist der Meinung - ich sage es noch einmal -: Wenn wir eine militärische Anfrage erhalten, müssen wir eine militärische Antwort geben; dann können wir nicht das IKRK schicken, dazu hätten wir auch die Kompetenz nicht; dann können wir nicht die Deza schicken, auch wenn wir dafür die Kompetenz hätten. Wir müssen eine militärische Antwort geben. Es wird dann auch militärisch geprüft, ob die Schweiz auf militärischer Seite anwesend, solidarisch ist oder ob sie hier durch Abwesenheit glänzt.
Wenn vor unserer Haustür Stabilität und Sicherheit gefährdet sind, greift die Staatengemeinschaft ein, und sie greift heute zunehmend ein. Sie versucht in kooperativen Formen, die Stabilität, die Sicherheit und den Frieden wieder herzustellen. Da kommt die militärische Anfrage, und wir müssen - ich sage es noch einmal - eine militärische Antwort geben.
Die bedeutendste Kooperationsform ist heute die friedensunterstützende Operation; auch die Schweiz sollte, müsste, will und kann in ihrem eigenen Interesse einen Beitrag zur Stabilität, zur Sicherheit und vor allem zum Frieden - dies ganz besonders in ihrem eigenen Interesse - leisten.
Wenn wir es nicht tun, wenn wir Nein sagen, werden wir langsam nicht mehr ernst genommen. Das ist die Situation; man darf es sicher so formulieren. Wir können nicht als gleichwertige Kooperationspartner auftreten, wenn wir nicht auch Ja sagen und mit diesem Jasagen auch minimale Bedingungen erfüllen. Es braucht aber vor allem eine genügende Bewaffnung, um sich selber schützen, sich an einem friedensunterstützenden - nicht friedenserzwingenden - Auftrag beteiligen und diesen erfüllen zu können.
Artikel 66 hält fest, dass Auslandeinsätze zur Friedensförderung den Grundsätzen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik entsprechen müssen, d. h., sie müssen auch mit dem Neutralitätsrecht und der schweizerischen Neutralitätspolitik übereinstimmen müssen.
Zu diesem Neutralitätsrecht möchte ich noch Folgendes sagen: Von gewissen Kreisen - leider auch in diesem Saal - wird immer wieder behauptet, dass unser militärisches Engagement vor Ort gegen die Neutralität verstosse. Herr Bürgi hat das korrigiert, und ich stimme ihm voll zu. Es stimmt nicht, dass wir gegen die Neutralität verstossen.
Zusätzlich zu dem, was Herr Bürgi gesagt hat, ist zu erwähnen: Verbindlich sind für alle Neutralen die Haager Abkommen. Diese nennen vier Pflichten: erstens Nichtteilnahme an Kriegen, zweitens militärische Gleichbehandlung der Kriegführenden, drittens kein Zurverfügungstellen des eigenen Territoriums für die Kriegführenden und viertens Selbstverteidigung.
Legen wir die Politik des Bundesrates über diesen Raster, dann wird klar, dass sich die Schweiz konsequent am Neutralitätsrecht orientiert hat und orientiert.
Nehmen wir das Beispiel Kosovo: Während des Kosovo-Krieges verweigerte die Schweiz der Nato Überflüge über die Schweiz. Nach dem Friedensabkommen hingegen wurden die Transits bewilligt, und die Schweiz beteiligt sich seither mit der Swisscoy an der Friedenstruppe der Kfor; dies nicht zuletzt - das wollen wir hier auch ganz klar sagen - dank dem Entgegenkommen Österreichs, das den Schutz der Sicherheit für uns übernommen hat.
Die Neutralitätspolitik der Schweiz hat sich immer streng am Neutralitätsrecht orientiert. Die praktizierte Politik stand im Einklang mit der internationalen Lage. Selbstredend war der Aktionsradius im Zweiten Weltkrieg sehr eng, aber in der Nachkriegszeit liess die Lage wieder ein verstärktes solidarisches Handeln zu, bis zum heutigen Engagement mit der Swisscoy. Wie selbstbewusst beispielsweise unsere Vorfahren die Handlungsspielräume im Neutralitätsrecht nutzten, zeigte sich 1919. Damals entsandte die Landesregierung bewaffnete Militär-Eskorten nach Osteuropa, die Truppen hatten Warentransporte gegen Plünderer zu beschützen. Damals hat man dies so entschieden und auch ausgeführt.
Die Schweiz wird sich also nicht an friedenserzwingenden Aktionen beteiligen. Der diesbezügliche Artikel 66a Absatz 2 der Vorlage 2, den der Nationalrat beschlossen hat, soll dies nun noch im Gesetz festhalten.
Noch ein Wort zu einem weiteren wichtigen Artikel, zu Artikel 66b: Dieser regelt schliesslich auch das Genehmigungsverfahren. Es müssen ja verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Bundesrat und allenfalls die vier Kommissionen - die Aussenpolitischen Kommissionen und die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte - entscheiden können. In diesem Land kann also nichts schiefgehen; es wird immer doppelt genäht, und das ist auch gut so.
Zu den Bemerkungen von Herrn Reimann: Er hat schon etwas starke Worte gebraucht; ich will sie lieber nicht wiederholen. Aber ein Einmarsch französischer Truppen - ein Einmarsch französischer Truppen! - entspricht nun einmal nicht der Realität; es waren einige wenige Panzer, sechs oder sieben, das ist doch kein Einmarsch! Die Ausbildungszusammenarbeit mit Frankreich ist im Fall der Panzertruppenausbildung abgestützt auf ein spezielles Memorandum of Understanding, also auf einen Vertrag für die einzelne Übung. Dieses Recht, Herr Reimann, hat der Bundesrat.
Der Vertrag ist vom Bundesrat abgeschlossen worden, und solche Verträge sind bisher als verfassungskonform erachtet worden. Aber wir müssen für jede dieser Übungen, also auch wenn beispielsweise unsere Piloten mit den F/A-18 im Ausland ein Nachtflug- oder Tiefflugtraining absolvieren, ein spezielles Memorandum abschliessen. Das ist schwierig, das braucht Zeit. Deshalb möchten wir das jetzt mit dem Entwurf 1 regeln.
Die Grundlage für das, was wir getan haben, liegt in der aussenpolitischen Zuständigkeit des Bundesrates - irgendeine kleine Zuständigkeit muss dieser Bundesrat ja noch haben. Es war also eine rechtlich genügende Grundlage dazu vorhanden. Eben: Mit dem Entwurf 1 soll dem Bundesrat die Kompetenz delegiert werden, auch weiter gefasste Rahmenverträge auf dem Ausbildungssektor - ich betone: auf dem Ausbildungssektor - abzuschliessen. Diese Kompetenzdelegation ist nötig geworden, weil sich diese Kooperation in unserem eigenen Interesse ausweitet und intensiviert.
Ich muss Ihnen nun zu dieser Übung in Frankreich noch Folgendes sagen: Es ging darum, dass unsere Soldaten in der Führung im offenen Gelände auf Stufe Zug und Kompanie trainieren und verschiedene Einsätze fahren konnten. Ich möchte hierzu festhalten, dass dieser Standort in Frankreich sechs Mal grösser ist als Bure - wenn Sie wissen wollen, wie gross Bure ist, können Sie den Kommissionspräsidenten, Herrn Paupe, fragen. Es ist unbekanntes Gelände, es gibt Führungsprobleme, und daraus können unsere Soldaten lernen. Denn in Bure kennen sie heute jeden Strauch und jedes Strässchen. Es ist dringend notwendig, dass unsere Soldaten einmal anderswo unser Material einsetzen, Erfahrungen sammeln und Führungsprobleme lösen lernen können. Das ist ausserordentlich wichtig. Deshalb sind wir daran interessiert, solche Ausbildungsmöglichkeiten zu bekommen.
Wir profitieren von diesen Ausbildungsmöglichkeiten. Die Franzosen ihrerseits haben keinen Panzerschiessplatz in den Bergen; für sie war das etwas Aussergewöhnliches. Kommt dazu, dass der Panzerschiessplatz Wichlen noch gut ausgerüstet ist, auch in Bezug auf die Auswertungsmöglichkeiten im Bereich des Schiessens. Hier haben wir wieder einmal profitiert: Fragen Sie die jungen und alten [PAGE 434] WK-Soldaten, die in Frankreich waren, sie sind hell begeistert, man hat ihnen etwas Neues, etwas Motivierendes vorgelegt! Seien Sie auch hier etwas grosszügig; Sie sind es, ich weiss es.
Der Bundesrat ist der festen Überzeugung, dass die Vorlage die richtige Antwort auf die heutige Zeit und die richtige Antwort auf die sicherheitspolitische Herausforderung ist, vor der wir stehen und die wir akzeptieren müssen. Wir akzeptieren sie in kleinen Schrittchen, wir akzeptieren sie im Bereich der Motivation, und wir akzeptieren sie im Bereich der Neutralität: Was zugelassen und was nicht zugelassen ist, respektieren wir.
Dieser Schritt erlaubt uns, einen aktiven Kooperationsbeitrag zur internationalen Sicherheit, zur internationalen Stabilität und zum internationalen Frieden zu leisten.
Herr Merz hat es gesagt: Diese Einsätze beginnen, wenn der Krieg aufhört und der Frieden beginnt. Da können wir nicht abseits stehen. Wenn wir von militärischer Seite angefragt werden, um uns militärisch zu beteiligen, müssen wir eben auch militärisch antworten und uns militärisch zur Verfügung stellen.
In diesem Sinne bitte ich Sie namens des Bundesrates um Eintreten auf die Vorlage.