Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-10-06
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und lehnt dieses Widerspruchsverfahren ebenfalls ab. Der Rechtsschutz der betroffenen Personen ist heute nach unserer Meinung genügend geregelt: durch Artikel 15 des Datenschutzgesetzes, in Kombination mit Artikel 28 ZGB. Frau Thanei hat gesagt, ihr genüge diese Schutzmassnahme nicht, aber sie hat eigentlich nicht gesagt, warum sie ihr nicht genüge. Man kann davon ausgehen, dass bei diesem Verfahren die Abwägung der Interessen und der verschiedenen Rechtsgüter sorgfältig und umfassend vorgenommen wird.
Ganz im Gegensatz dazu steht es, wenn wir in diesem Gesetz jetzt noch ein zweites Widerspruchsverfahren einbauen. Der grosse Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, dass die weitere Datenbearbeitung einseitig - durch Widerspruch einer der beteiligten Parteien - gestoppt werden kann. Das scheint uns ein Ungleichgewicht zu sein, das wir hier bei der Interessenlage der beteiligten Parteien einbauen würden. Das kann insbesondere bei Schadensereignissen, wenn es darum geht, Schadensfälle zu bearbeiten, sehr nachteilig sein. Wir finden es auch grundlegend falsch, wenn wir jetzt in diesem an sich schon nicht einfachen Gesetz neben dem bestehenden Schutzverfahren in Artikel 15 in Kombination mit Artikel 28 ZGB ein weiteres [PAGE 1454] Widerspruchsverfahren einbauen, obschon die Abgrenzungsfragen auch durch Herrn Vischer nicht geklärt werden konnten.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen und die Mehrheit zu unterstützen.