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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2000-06-21

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-21

Wortprotokoll

Die uns vorgelegte Teilrevision des Militärgesetzes besteht aus einer Vorlage 1 und einer Vorlage 2.

Die Vorlage 1, Ausbildung im Ausland oder zusammen mit ausländische Truppen (Art. 48a), war und ist unbestritten.

Die Vorlage 2 hat etwas mehr zu diskutieren gegeben. Ich möchte mich kurz zu dieser Vorlage 2 äussern und zwei Gedanken dazu anbringen, einen sicherheitspolitischen und einen militärpolitischen.

Zuerst zur sicherheitspolitischen Situation: Bisher galt in unserem Land die Maxime "Kein Einsatz von Schweizer Soldaten im Ausland". Es hat Ausnahmen gegeben, so nahmen immer ein paar Schweizer am holländischen Viertagemarsch teil, oder ein Musikkorps fuhr nach Salzburg. Bei solchen Veranstaltungen hat die Schweiz immer sehr gut abgeschnitten.

Nun soll diese neutralitätspolitische Maxime, sich von fremden Händeln fernzuhalten, plötzlich nicht mehr gelten. Vielen kommt das unverständlich vor, und man fragt sich, was hier passiert ist und warum jetzt eine solche Kehrtwende vorgenommen wird.

Die Sicherheitspolitik in Europa, das haben wir in diesem Saal in den letzten Monaten mehrfach gehört, hat sich nach dem Zerfall des Kernkommunismus fundamental verändert. Europa ist ein stabiler Kontinent geworden; die Bedrohungen, die wir noch verspüren, kommen von ausserhalb, aus Nahost, aus Nordafrika, aus dem Balkan. In diesen Gebieten gibt es zahlreiche ethnische und religiöse Krisenherde.

Krisenherde, die irgendwann wegen Auseinandersetzungen um Wasser und Nahrung entstehen, werden nicht auf sich warten lassen. Vom Gürtel des Maghreb über den Nahen Osten und den Balkan bis hin zum Ural und Kaukasus gibt es etwa vierzig Länder, von denen heute kein halbes Dutzend über ein gefestigtes demokratisches System verfügt. Diese Unruheherde sind in der Regel innerstaatlich und nicht zwischenstaatlich. Die Folgen dieser Konflikte sind eben Flüchtlingsbewegungen; das haben wir in unserem Lande ja bereits dramatisch erlebt. Damit verbunden sind auch Bedrohungen unserer eigenen inneren Sicherheit. Es ist deshalb in unserem eigenen Interesse, den Frieden in diesen Regionen gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarstaaten und gemeinsam mit der völkerrechtlichen Staatengemeinschaft zu fördern und zu sichern. Die Friedensförderung gemäss der Vorlage 2, über die wir hier sprechen, beginnt dort, wo der Krieg aufhört; das scheint mir eine ganz wichtige Bemerkung zu sein: Friedensförderung beginnt dort, wo der Krieg aufhört.

Die Schweiz ist international sehr stark präsent, und sie ist auch sehr stark vernetzt. Unser Wohlstand entsteht ja nicht zuletzt dank unserem Export. Wir weisen die höchste Pro-Kopf-Exportquote in ganz Europa auf; jeden dritten Franken verdienen wir im Ausland. Wir sind aus diesem Grund zu Recht Mitglied vieler Organisationen: So sind wir im Europarat, wir sind in der OSZE - mit dem Hauptziel der Achtung der Menschenrechte. Wir müssen Profit und Solidarität eben immer wieder in ein vernünftiges Gleichgewicht bringen und damit die internationale Glaubwürdigkeit behalten und bewahren.

Nun unternehmen wir grosse Anstrengungen, das ist zuzugeben, auf dem Gebiet der Befriedung von Krisen und Konfliktherden. Wir leisten Hilfe vor Ort dank unseren Gelbmützen, dank Finanzhilfen, dank dem Katastrophenhilfekorps, mit Aktionen wie "Cash for shelter", mit humanitärer Hilfe; das ist alles richtig. Aber das Swisscoy-Detachement hat uns gezeigt, wo in diesem ganzen Netz eben noch Lücken bestehen. Diese Lücken will man nun mittels dieser Vorlage 2 schliessen. Die Neutralität ist in diesem Zusammenhang und im Rahmen dieser Vorlage nicht das Hauptproblem, wie gelegentlich behauptet wird. Friedenstruppen führen nämlich keinen Krieg, sondern sie schaffen Frieden; sie helfen mit, diese unruhigen Regionen bei innerstaatlichen Konflikten, und das ist das wesentliche neutralitätspolitische Element, zu stabilisieren. Neutrale Staaten sind, man könnte es umgekehrt sehen, für die Friedensförderung geradezu prädestiniert. In der Tat machen andere neutrale Staaten, zum Beispiel Schweden oder Österreich, bei solchen Aktionen ohne weiteres mit, und dabei ist die Bewaffnung zu ihrem eigenen Schutz, zum Selbstschutz, selbstverständlich.

Ihre Einsätze sehen den Rückzug vor, sobald sie kriegerischen Eskalationen ausgesetzt sind. Sie meiden auch die Durchsetzung ihrer Aufträge mit Waffen, mit offensiven Waffen, und genau das wollen wir hier: Wir wollen keine Kriegstruppe schaffen, sondern dafür sorgen, dass sie sich selber bewaffnen.

Zum Militärpolitischen: Unsere Armee ist zur Friedensförderung fähig. Sie sucht sich, entgegen dem, was gelegentlich behauptet wird, keine neuen Aufgaben. Sie hat 1999 weiss Gott genug Aufgaben im Assistenzbereich aller Art gelöst. Unsere Armee ist gut ausgerüstet, sie ist gut ausgebildet. Ihre Berechtigung steht und fällt natürlich auch damit, dass sie verfassungsmässige Aufträge erfüllt und sich nicht nur immer ausbildet. Zu diesen verfassungsmässigen Aufträgen gehört die Friedensförderung. Sie ist in der Tat eines der Instrumente der Aussenpolitik, und auch im Militärgesetz wird in Artikel 1 folgerichtig gesagt, die Armee habe friedensfördernde Beiträge im internationalen Rahmen zu leisten.

In dieser Vorlage ist vorgesehen, dass die Friedensförderung im Ausland nicht obligatorisch - als Teil des Militärdienstes - geleistet wird, sondern durch motivierte, ausgebildete Freiwillige, die zum Selbstschutz zu bewaffnen sind. Es muss also niemand Angst haben, einen Marschbefehl für einen Einsatz Richtung Südosten zu erhalten.

Es leuchtet ohne weiteres ein, dass Truppen, die sich selbst nicht verteidigen können, einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Wer schlafende Kameraden, ruhende Truppen, Material und Transporte nicht bewachen kann, gefährdet sie - auch dann, wenn kein Krieg stattfindet.

Die Friedensförderung der Schweiz - das gehört auch zu diesem Aspekt - kann nur im Rahmen anerkannter, flächendeckender Organisationen des Völkerrechtes stattfinden. Dazu sind wir etwas anderer Meinung als die Mehrheit im Nationalrat: Wir sind der Überzeugung, dass die Uno weltweit und die OSZE europäisch diese flächendeckende [PAGE 429] Aufgabe und Anerkennung haben. Allein diese Organisationen formulieren verbindliche Mandate an die Völkergemeinschaft. Sie sorgen auch für das Burden Sharing, z. B. im Falle von Flüchtlingsströmen, und für die politische Absicherung solcher Missionen der Friedensförderung.

Bezüglich Kosovo erliess z. B. die Uno vor ziemlich genau einem Jahr ein Mandat, das sowohl die Sicherheits- als auch die zivile Präsenz klar definierte. Es ist zwischen den beteiligten Staaten bis heute zu keinerlei grösseren Problemen gekommen. Ohne diese Präsenz hingegen wäre das Pulverfass Balkan höchstwahrscheinlich explodiert, und es hätte seine Funken auch nach Europa, auch zu uns in die Schweiz, geworfen, in eine Region, in der heute schon Hunderttausende von Menschen aus diesen Regionen leben.

Zusammenfassend: Die Friedensförderung beginnt dort, wo der Krieg aufhört. Die Schweiz als neutrales Land hat sich immer für Frieden und Stabilität eingesetzt. Sie war in humanitären Bereichen und bei den Menschenrechten stets an vorderster Front aktiv. Sie kann sicherheitspolitisch als Partnerin aber auf die Dauer nur glaubwürdig bleiben, wenn sie mit der Staaten- und Völkergemeinschaft solidarisch ist. Deshalb braucht es diese Gesetzesänderung.

Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlagen 1 und 2 einzutreten und beiden zuzustimmen.