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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2005-10-06

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-06

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag kommt scheinbar einleuchtend und recht harmlos daher, aber in der Praxis ist er unpraktikabel. Der Inhaber einer Datensammlung kann die Information beim Vorliegen bestimmter Ausnahmen verweigern. Das haben wir beschlossen. Die Minderheit und - leider, muss ich sagen - der Bundesrat wollen nun den Inhaber einer Datensammlung verpflichten, die Auskunft und die Information beim späteren Wegfall des entsprechenden Ausnahmegrundes nachzuholen. Das tönt gut; die Mehrheit lehnt dies aber ab, weil aufgrund dieser Neuerung die Inhaber von Datensammlungen gewissermassen zusätzliche Datensammlungen anlegen müssen, um kontrollieren zu können, ob die Information jetzt nachzuholen ist, ob eben der Ausnahmegrund wegfällt. Sie müssen also quasi zwei Datensammlungen parallel nebeneinander führen. Herr Vischer, es stimmt nicht, dass das keine Aufwendungen zur Folge hat. Das hätte grosse Aufwendungen zur Folge.

Deshalb ist die CVP-Fraktion für ersatzloses Streichen dieses Absatzes. Zudem, das sei hier gesagt, kann die betreffende Person ja jederzeit wieder neu ein Auskunftsbegehren stellen.

Bitte folgen Sie der Mehrheit.