Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2005-10-06
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Man kann dieses Abkommen und die entsprechenden Gesetzesänderungen besser verstehen, wenn man sich vor Augen hält, dass sich die Perspektive der Korruptionsbekämpfung in den letzten Jahren erweitert hat. Der traditionelle Gesichtspunkt war der Schutz des Staatsapparates. Staatsangestellte sollten den Gesetzen gehorchen und sich nicht durch Schmiergeldzahlungen dazu bewegen lassen, sich an privaten Interessen zu orientieren. Aktive und passive Bestechung waren Delikte, welche man ähnlich wie etwa Hochverrat oder Nachrichtendienst für fremde Mächte nur gegenüber dem eigenen Staat begehen konnte.
In den letzten Jahren ist nun ein weiterer Gesichtspunkt dazugekommen - Bundesrat Blocher hat relativ ausführlich darauf hingewiesen -, nämlich der Schutz des Marktes bzw. des Wettbewerbes, der nicht durch Schmiergeldzahlungen verfälscht werden soll. Dem tragen wir mit dieser Vorlage nun Rechnung. Im Zusammenhang mit einem OECD-Übereinkommen haben wir diesen neuen Gesichtspunkt, diese Ausweitung teilweise schon übernommen, als wir auch die Bestechung ausländischer Beamter unter Strafe gestellt haben. Mit dem vorliegenden Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll übernehmen wir nun auch den zweiten neuen Gesichtspunkt. Damit ergeben sich die folgenden Neuerungen:
1. Strafbar werden neu auch die Amtsträger anderer Staaten und internationaler Organisationen, wenn sie sich bestechen lassen.
2. Strafbar wird auch die passive Privatbestechung.
3. Die Unternehmenshaftung wird ausgedehnt. Dazu wurde ja schon ausführlich informiert, ich kann auf Details verzichten.
Der Nichteintretensantrag der Minderheit Baumann J. Alexander wurde zurückgezogen, aber es zeigte sich schon in der Kommission, dass es Bedenken gibt, unsere Rechtsordnung und damit unsere politischen Möglichkeiten zu deren Ausgestaltung würden durch internationale Vereinbarungen zu stark eingeschränkt. Das ist vielen im bürgerlichen Lager nicht ganz fremd. Ich möchte mich deshalb auch noch kurz dazu äussern. Man kann nun argumentieren, wir wollten zwar die Korruption bekämpfen, aber bei der Ausgestaltung der entsprechenden Strafbestimmungen frei sein. Diesem Argument steht aber eine andere Überlegung gegenüber. Wenn wir unsere Perspektive erweitern und auch den Markt bzw. den Wettbewerb schützen wollen, müssen wir als Exportnation auch vom Weltmarkt sprechen. Sobald wir aber vom Weltmarkt sprechen, ist die Schweiz auch daran interessiert, dass andere Länder die gleichen Massstäbe anwenden. Damit werden solche Abkommen mit ihren Länderüberprüfungen nötig.
Solche Abkommen haben den Vorteil, dass unsere Unternehmungen auf dem Weltmarkt gleich lange Spiesse haben wie ihre ausländischen Konkurrenten; Bundesrat Blocher hat auch darauf hingewiesen. Dieser Vorteil überwiegt den Nachteil des eingeschränkten Spielraums bei der nationalen Gesetzgebung bei weitem.
Die Kommission hat deshalb mit 17 zu 6 Stimmen Eintreten beschlossen.
Zu den Details wurde von Bundesrat Blocher und meiner Vorrednerin auch schon gesprochen. Ich verzichte auf weitere Ausführungen. Die Schweiz macht zu diesem Abkommen zwei Vorbehalte und bringt zwei Erklärungen an; alle sind völlig unbestritten. Deshalb verweise ich auf die Worte meiner Vorrednerin und meines Vorredners.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.