Lexipedia

Gysin Remo · Nationalrat · 2005-10-06

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-06

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit der WAK, ich spreche aber auch für die Mehrheit der Kantone, welche eine Besteuerung nach Aufwand ablehnt und auch nicht praktiziert.

Was ist denn so schlecht an der Besteuerung nach Aufwand? Sie haben es gehört: Die Steuergerechtigkeit wird mehrfach gravierend unterlaufen. Wir haben mit der pauschalen Besteuerung verschiedene Ungleichheiten bzw. Privilegien und entsprechende Diskriminierungen. Über 3000 Personen geniessen eine Sonderregelung, was doch ein unglaubliches Privileg gegenüber den übrigen 4 Millionen Steuerzahlern in der Schweiz ist. Wir haben hiermit [PAGE 1484] eine Ungleichheit zwischen Zuzügern und ansässigen Steuerpflichtigen. Wir haben auch eine Ungleichheit zwischen Ausländern, die auf Dauer begünstigt werden, und Schweizern, deren Begünstigung - falls sie aus dem Ausland kommen - nur in einer Steuerperiode gelten soll. Wir haben eine Privilegierung der reichen Leute mit hohen und sehr hohen Einkommen. Was wir hier haben, ist das, was eigentlich immer abgelehnt wird, nämlich eine Reichtumssteuer - nur im umgekehrten Sinne. Es ist ein Privileg der Reichen, eine Reichtumssteuer im wahrsten Sinne des Wortes - aber sicher! Es geht hier um Einkommen, die im Durchschnitt 245 000 Franken betragen.

Es gibt eine weitere Ungleichheit, nämlich diejenige zwischen den Kantonen. In vierzehn Kantonen gibt es keine Besteuerung nach Aufwand und in sieben Kantonen nur in ganz wenigen, einzelnen Fällen. 92 Prozent aller Privilegierten konzentrieren sich auf fünf Kantone - auch das eine Schieflage in der Schweizer Landschaft.

Diese Regelung widerspricht den Grundsätzen, die in Artikel 127 der Bundesverfassung enthalten sind, nämlich den Grundsätzen der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Diese Regelung entspricht - ich war Mitglied der Verfassungskommission - sicher nicht dem Geist der neuen Verfassung. Wer redlich Steuern zahlt, muss sich bei dieser Regelung in diesem Land ziemlich dumm vorkommen.

Der Bundesrat sagt dann, es sei eben schwierig, im Ausland Steuerunterlagen zu bekommen; man habe Erhebungsschwierigkeiten, also mache man es auf diesem einfachen Weg. Er sagt dies im Zeitalter der Selbstdeklaration, der möglichen Amtshilfe und der internationalen Steuerabkommen. Das kann nicht die wahre Begründung sein; das ist eine Scheinbegründung des Bundesrates. Wenn er sagt, dass es das quasi als Standortfaktor für natürliche Personen brauche, dann liegt er auch da schief. Unser Einkommenssteuersystem ist im internationalen Vergleich sehr attraktiv. Aber die Leute kommen nicht nur wegen der Möglichkeit, Steuern in ihrem eigenen Lande zu umgehen; sie kommen auch wegen der Sicherheit, wegen der Demokratie, wegen der schönen Landschaften in unserem Land, wegen der ausgebauten Infrastruktur, wegen der Arbeitsplätze - und nicht nur wegen dieser Begünstigung.

Interessant ist das Verhalten des Bundesrates auch in Bezug auf die Kontrollrechnungen der Steuerbehörden. Er hat in der WAK immer davon gesprochen, und wir haben sie verlangt und nicht bekommen, weil es sie nicht gibt. Hier hätten wir also noch Aufklärungsbedarf. In der WAK ist klar herausgekommen, dass das auch ein Scheinargument des Bundesrates ist. Er ist hier in einem richtigen Argumentationsnotstand, weil man diese Steuer nach Aufwand praktisch nicht begründen kann: sicher nicht mit dem Argument der Gerechtigkeit, aber auch nicht mit ökonomischen Argumenten.

Wir bitten Sie, der Minderheit zuzustimmen und dieser Initiative Folge zu geben.