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Baader Caspar · Nationalrat · 2005-10-06

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06

Wortprotokoll

Die WAK beantragt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und zwar aus folgenden Gründen:

Bei der Besteuerung nach dem Aufwand geht es darum, dass heute eine beschränkte Anzahl Ausländer nur beschränkt und eben nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. 1999 und 2000 waren es nach Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gut 3000 Personen, davon wohnten 92 Prozent in den Kantonen Genf, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. Bei diesen Personen dient nicht das gesamte globale Einkommen als Bemessungsgrundlage, sondern nur der Aufwand für die Lebenshaltung in der Schweiz. Diese Art der Besteuerung ist auch aus Gründen der Erhebungspraktikabilität sinnvoll.

Die Initiantin und die Minderheit der Kommission erachten diese Sonderbehandlung als Verstoss gegen die Steuergerechtigkeit. Für die Mehrheit der Kommission geht es aber um eine grundsätzliche steuerpolitische Güterabwägung. Für die Mehrheit stehen nämlich die Standortattraktivität der Schweiz und der Steuerwettbewerb im europäischen Vergleich im Vordergrund. Die Frage ist, ob die Schweiz solche Steuerzahler inskünftig behalten will oder nicht. Unser Land profitiert bei solchen Personen nicht nur von den Steuereinnahmen, sondern auch von deren Konsumausgaben, beispielsweise indem diese Personen Liegenschaften erwerben und unterhalten und damit indirekt auch Arbeitsplätze in diesem Land schaffen.

Eine Aufhebung der Pauschalbesteuerung wäre nach Meinung der Mehrheit der Kommission ein Eigentor, da dann diese Steuerzahler unserem Land weitgehend verloren gingen. Statt der von der Initiantin beabsichtigten höheren Steuereinnahmen hätten wir am Schluss weniger.

Festzuhalten ist schliesslich, dass auch andere Länder solche steuerlichen Ausnahmeregelungen für Ausländerinnen und Ausländer kennen, wie z. B. Grossbritannien und Belgien. Diesem Wettbewerb kann sich die Schweiz nicht entziehen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens der Mehrheit der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.

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