Messmer Werner · Nationalrat · 2005-10-06
Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Das Hauptziel der Initiative ist, dass aus der Wassernutzung keine privaten Gewinne entstehen, dass die Versorgung gemeinnützig ist und dass nicht aus einer Situation der Knappheit ein Mehrwert abgeschöpft wird, der die Bürger und die Wirtschaft unnötig belastet. Darum verlangt Frau Teuscher mit ihrer parlamentarischen Initiative unter anderem, dass der Bund neue Vorschriften erlässt, speziell zu den Wassertarifen, dass Richtlinien erlassen werden, dass gewinnorientierte Unternehmen keine Trinkwasserversorgung betreiben dürfen usw.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Auch die Kommissionsminderheit räumt zwar ein, dass unser heutiges System gut funktioniert. Sie meint aber, es gebe Anzeichen, dass es Kräfte gibt, welche dieses System zum Wanken bringen möchten. Die Minderheit macht auch geltend, dass es in Zukunft auf dem Weltmarkt grössere Probleme geben wird. Sie erwähnt in diesem Zusammenhang Erfahrungen aus Indien und England und will damit belegen - ich zitiere aus dem Protokoll der Kommissionssitzung -, "dass die Wasserversorgung der Gewinnsucht von privaten Unternehmen zum Opfer falle".
Die Mehrheit der Kommission kommt dagegen zum Schluss, dass absolut kein Handlungsbedarf ersichtlich ist. Die Initiantin reichte bereits im Dezember 2000 einen Vorstoss mit ähnlichem Anliegen ein. Die Ausgangslage hat sich seither nicht im Geringsten verändert. Somit muss mit Bezug auf den vorliegenden Vorstoss eben auch von Zwängerei gesprochen werden. Es ist unbestritten, dass wir in der Schweiz keinen Wassermangel haben; man spricht ja nicht umsonst auch vom "Wasserschloss Schweiz". Die Verteilung und die Überwachung funktionieren Es besteht somit nicht nur kein Anreiz, sondern es ist auch keiner in Sicht, mit der Wasserversorgung Handel zu betreiben und sich wirtschaftlich zu betätigen. Ein Handel beginnt dort, wo tatsächlich Wassermangel herrscht; nur dann ist er reizvoll.
Dies trifft bei uns absolut nicht zu. Nur schon darum hält ein Vergleich mit Indien nicht stand. Zum Glück verfügen wir über genügende Mengen von qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Allein schon diese Tatsache bietet Gewähr, dass es zu keiner Mangelsituation kommt, welche Gewinne erlaubt, die in anderen Ländern vielleicht möglich sind.
Etwas Weiteres, was die Initiative verlangt, ist ebenfalls bereits geregelt. Artikel 76 Absatz 1 der Bundesverfassung lautet: "Der Bund sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die haushälterische Nutzung und den Schutz der Wasservorkommen sowie für die Abwehr schädigender Einwirkungen des Wassers." Absatz 2: "Er legt Grundsätze fest über die Erhaltung und die Erschliessung der Wasservorkommen, über die Nutzung der Gewässer zur Energieerzeugung und für Kühlzwecke sowie über andere Eingriffe in den Wasserkreislauf." In Absatz 4 heisst es: "Über die Wasservorkommen verfügen die Kantone. Sie können für die Wassernutzung in den Schranken der Bundesgesetzgebung Abgaben erheben." Absatz 6 lautet: "Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Anliegen der Kantone, aus denen das Wasser stammt." [PAGE 1490]
Das heutige System funktioniert hervorragend; es funktioniert gerade auch darum so gut, weil es auf die Gemeinden heruntergebrochen wird. Sie sind letztlich für die Wasserversorgung verantwortlich. Somit haben in unserem Land viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, direkt über Gemeindeversammlungen auf die Wasserversorgung Einfluss zu nehmen. Auch die Rechnungen müssen transparent sein und separat vorgelegt werden. Ein besseres System kann es also nicht geben, da wäre jede Korrektur eine Verschlechterung. Darum: Belassen wir unser bewährtes System so, wie es ist.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser Initiative keine Folge zu geben.