Teuscher Franziska · Nationalrat · 2005-10-06
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Wasser ist das kostbarste und wichtigste Lebensmittel; wir können es durch nichts ersetzen. Es stellt ein natürliches Monopol dar, bei dem auch keine Marktkräfte spielen können. Wenn wir anfangen, mit dem Wasser umzugehen wie mit einer gewöhnlichen Handelsware, setzen wir den sozialen Frieden aufs Spiel. Die Wasserversorgung muss eine zentrale Aufgabe des Service public bleiben. Das sage ich hier ganz bewusst so. Denn es gibt in diesem Parlament Leute, welche alles und jedes schnell privatisieren wollen, ganz nach dem Motto: "Die Gewinne privat und die Verluste dem Staat."
Der Druck, die Wasserversorgung für private Unternehmungen zu öffnen, ist gross. Die EU gehört in diesem Markt zu den treibenden Kräften, welche die Wasserversorgung Privaten zugänglich machen wollen. Überall, wo solche Pläne bis anhin umgesetzt wurden, gab es Probleme. So hat die Deregulierung des Trinkwassermarktes in England auf der einen Seite zur Situation geführt, dass britische Versorger nach der Privatisierung und Liberalisierung 20 000 Haushalten den Wasserhahn abdrehten, weil diese Haushalte die hohen Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten. Auf der anderen Seite wurden die Versorger in 128 Fällen wegen Vernachlässigung der Infrastruktur verurteilt. Die Zahl der Arbeitsplätze ging um 60 Prozent zurück, die Gehälter der Verwaltungsratsmitglieder hingegen stiegen um ein Vielfaches an. Die Unternehmensgewinne machen in England bis zu 40 Prozent der Gebühren aus. So etwas darf in der Schweiz nicht passieren. Die Schweiz hat eine sehr gute Wasserversorgung. Das soll in Zukunft auch so bleiben.
Ich verlange mit meiner parlamentarischen Initiative sozusagen als vorbeugende Massnahme, dass wir eine Vorlage ausarbeiten, welche zwei Hauptpunkte umfasst:
1. Das Trinkwasser wird zu einem öffentlichen Gut erklärt. Der Bund garantiert die landesweite sichere Versorgung mit Trinkwasser.
2. Die Gewässerhoheit bleibt - so wie bis heute - weiterhin bei den Kantonen. Der Bund erlässt jedoch Vorschriften, um [PAGE 1489] eine gewinnorientierte Trinkwasserversorgung auszuschliessen.
Mit diesen Vorschriften soll erreicht werden, dass Bund, Kantone und Gemeinden auch in Zukunft die Versorgungssicherheit und den Unterhalt der Verteilnetze garantieren. Der Bund muss auch Richtlinien für Wassertarife erlassen, damit alle Einwohnerinnen und Einwohner, welche an Trinkwasserverteilnetze angeschlossen sind, gleich behandelt werden. Gewinne dürfen nur realisiert werden, um den Unterhalt und die Erneuerung des Netzes zu gewährleisten. Zudem sollen die Gemeinden und Kantone ein Vorkaufsrecht haben, wenn Private Quellen verkaufen wollen.
Sie mögen jetzt vielleicht einwenden: Was soll das? In der Schweiz sind solche Privatisierungspläne nicht umsetzbar. Aber da könnten Sie sich ziemlich täuschen. Privatisierungsideen bei der Wasserversorgung sind überhaupt nicht abwegig. Viele Schweizer Gemeinden haben einen Erneuerungsbedarf bei ihrer Wasserversorgung. Das Leitungsnetz stammt in vielen Fällen noch aus der Zeit um 1900. Jetzt fehlt vielen Gemeinden ganz einfach das Geld, um die nötigen Investitionen zu tätigen. Es ist also für eine Gemeinde verlockend, die Wasserversorgung auszulagern und privaten Händlern zu übergeben. Vielerorts sind Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung in einer einzigen Gesellschaft zusammengefasst. Bei einer allfälligen Auslagerung der Energieversorgung stellt sich automatisch die Frage, was mit der Wasserversorgung geschehen soll. Viele hier kennen das Problem aus ihrer eigenen Wohngemeinde.
Internationale Wasserkonzerne haben ein immenses Interesse am Wassermarkt. Man schätzt den Wert des europäischen Wassermarktes auf rund 80 Milliarden Euro, also über 120 Millionen Franken. Die EU gehört wie schon gesagt zu den treibenden Kräften bei der Öffnung des Marktes.
Die Forderung, die ich in dieser parlamentarischen Initiative vorbringe, ist - gemessen an der heutigen Regelung - nicht völlig neu. Ich bin aber überzeugt, dass wir im Sinne des Vorsorgeprinzips heute überlegen müssen, wie wir auch in Zukunft eine optimale Wasserversorgung sichern können, denn alle, die keine eigene Quelle haben, sind sozusagen Zwangskunden oder Zwangskundinnen.
Ich bitte Sie daher, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.