Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2005-10-06
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Rossini verlangt eine Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung mit dem Ziel, den Existenzbedarf mit den AHV-Renten angemessen zu decken. Konkret verlangt sie, dass der Unterschied zwischen der Minimal- und der Maximalrente auf 25 Prozent zu verkleinern sei. Heute sind es bekanntlich [PAGE 1487] 50 Prozent. Die geltenden Minimalrenten sollen mittels einer Übergangsbestimmung um 50 Prozent erhöht werden, um den Unterschied zur Maximalrente auf die 25 Prozent zu reduzieren.
Das Ziel der parlamentarischen Initiative, den Existenzbedarf zu sichern, wird von der ganzen Kommission unterstützt. Die grosse Bedeutung der AHV für die Altersvorsorge wird von allen betont. Die AHV wird als Grundsäule der Altersvorsorge anerkannt.
Die Frage ist vielmehr, ob der vorgeschlagene Weg der richtige ist, um den Existenzbedarf zu sichern. In diesem Bereich gehen die Meinungen in der Kommission auseinander.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, der Existenzbedarf sei in Ergänzung zur AHV über die Ergänzungsleistungen zu decken. Wir haben ja bekanntlich in der Zwischenzeit die Ergänzungsleistungen als Instrument der Existenzsicherung in der Bundesverfassung verankert.
Die Mehrheit der Kommission will der parlamentarischen Initiative aus einem zweiten Grund keine Folge geben: Die parlamentarische Initiative ist sehr detailliert ausformuliert und lässt keinen Spielraum offen für Alternativlösungen, mit denen das gleiche Ziel erreicht werden könnte. Konkret soll zum Beispiel die Minimalrente um 50 Prozent angehoben werden. Der Rentendurchschnitt würde damit in einer Grössenordnung von etwa 10 Prozent angehoben. Dies würde für die AHV jährliche Mehrkosten von etwa 3 Milliarden Franken verursachen. Bei den Ergänzungsleistungen ergäbe es allerdings eine Reduktion. Über die Finanzierung der Mehraufwendungen macht die parlamentarische Initiative keine Aussagen. Angesichts der angespannten Situation bei der Finanzierung der AHV ist dies aber ein wesentlicher Aspekt, der zu beachten ist.
Aus den erwähnten Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit - sie vereinigt 12 Stimmen auf sich -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit von 10 Kommissionsmitgliedern beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.