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Brändli Christoffel · Ständerat · 2000-06-22

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-22

Wortprotokoll

In letzter Zeit ist die Frage von Steuerreduktionen immer wieder thematisiert worden. Die Reaktion ist bei solchen Forderungen stets die gleiche. Die Exekutive wehrt sich dagegen, weil sie sich nicht gerne einschränken lässt. Als Argument wird dabei auf die Verschuldung hingewiesen. Obwohl ich mit meiner Motion in dieser Diskussion einen neuen Ansatz gewählt habe, wurde im Bundesrat auch meine Motion nach diesem Schema abgehandelt. Gestatten Sie mir deshalb, dass ich einige Ausführungen zum Anliegen mache. Ich gliedere meine Ausführungen in folgende Teile:

1. zum Inhalt der Motion;

2. zum Einfluss des Wirtschaftswachstums auf die Steuern;

3. zur Steuersituation;

4. zur Stellungnahme des Bundesrates.

1. Zum Inhalt der Motion: Die Motion verlangt, dass ein Teil der wachstumsbedingten Mehreinnahmen - ich betone: der Mehreinnahmen - für eine Reduktion der direkten Bundessteuer eingesetzt wird. Die Reduktionen sollen dabei vor allem den mittleren und tieferen Einkommen zugute kommen und auch differenziert vorgenommen werden können, zum Beispiel für den Ausgleich zwischen Familien und Konkubinatspaaren.

2. Zum Verhältnis von Wirtschaftswachstum und Steuereinnahmen: Wie ich in der Begründung der Motion dargelegt habe, betragen die wachstumsbedingten Mehreinnahmen des Bundes je Prozent Wachstum zwischen 500 und 570 Millionen Franken. Der Bundesrat äussert sich nicht zu dieser Zahl, die nicht ich berechnet habe. Man kann deshalb davon ausgehen, dass diese Zahl in etwa stimmt. Wenn vonseiten der Schweizerischen Nationalbank letzte Woche für dieses Jahr sogar von einem Wachstum von bis zu 3 Prozent gesprochen worden ist, so heisst dies nichts anderes, als dass daraus Mehreinnahmen für den Bund von rund 1,5 Milliarden Franken resultieren. Dieser Betrag wird in den nächsten drei bis vier Jahren aufgrund der positiven Wirtschaftsprognosen einen Umfang von 4 bis 5 Milliarden Franken wiederkehrend ausmachen. Um die Verwendung dieses Betrages geht es bei der vorliegenden Motion.

Die mit diesen Mehreinnahmen verbesserte Finanzsituation des Bundes löst stets den gleichen Mechanismus aus. Die Ansprüche vonseiten des Parlamentes werden grösser, neue wiederkehrende Ausgaben werden beschlossen. Damit geht eine massive Erhöhung des Ausgabenplafonds einher, was in rezessiven Zeiten zu einer Zunahme der Verschuldung führt. Dieser Mechanismus kann nur gebrochen werden, wenn ein Teil der wachstumsbedingten Mehreinnahmen - was der Staat heute schon hat, stelle ich nicht zur Disposition - an die Steuerzahler in Form von Steuerreduktionen zurückgeführt wird. Diese Rückführung hat den Vorteil, dass die Staatsquote und die Fiskalquote reduziert werden und damit der Konsum und auch das Wachstum belebt werden können.

3. Zur Steuersituation in unserem Land: Man versucht immer wieder, die Situation zu beschönigen. Tatsache ist, dass die traditionell steuergünstige Schweiz ihre Position im letzten Jahrzehnt erheblich verschlechtert hat. Während die Steuerbelastung in den letzten Jahren angestiegen ist, wurde sie in einigen westlichen Industriestaaten reduziert. Die Schweiz bewegt sich in Richtung Mittelmass und ist drauf und dran, einen wichtigen Wettbewerbsvorteil zu verlieren.

Dazu einige Zahlen von 1990 bis 1998: Italien hat die Fiskalquote um 4,6 Prozent erhöht, die Schweiz um 4,2 Prozent. Demgegenüber hat Schweden sie um 2,6 Prozent gesenkt und die Niederlande um 3,5 Prozent. Die Staatsquote der Schweiz ist um 6,2 Prozent, jene von Deutschland um 3,8 Prozent gestiegen, während Italien sie um 4,5 Prozent gesenkt hat, die Niederlande um 5,9 Prozent. Es liessen sich weitere Zahlen anführen, die eindeutig einen Trend belegen.

Diese Situation verlangt zwingend ein konzeptionelles Vorgehen in Bezug auf die Stabilisierung von Staats- und Fiskalquote und auf eine spätere Senkung dieser Grössen. Vorrangig ist dabei eine Senkung der direkten Bundessteuer. Sie ist in der heutigen Form sehr stark progressiv ausgestaltet. Hohe Grenzsteuersätze untergraben die Leistungsmotivation der Arbeitnehmer und der Unternehmen.

Nun ist es natürlich nicht einfach, Korrekturen anzubringen, das möchte ich nicht bestreiten. Deshalb beschränke ich mich darauf, dass nur Mehreinnahmen für diese Reduktionen eingesetzt werden. Wichtig ist dabei, dass mittelfristig eine klare Strategie verfolgt wird. Es genügt nicht, hie und da irgendwo entgegenzukommen und dies immer wieder als Steuersenkungsmassnahme darzustellen. Eine nachhaltige [PAGE 466] Korrektur der Fiskal- und Staatsquote ist nur mit einem über mehrere Jahre konsequent durchgesetzten Konzept möglich. Die Zielsetzungen - Fiskalquoten deutlich senken, Wirtschaftsstandort stärken, Attraktivität für ausländische Unternehmen steigern, Finanzplatz erhalten, Steuersystem vereinfachen, staatliche Effizienz steigern -, wie sie von der Wirtschaft und in Ansätzen auch vom Bundesrat angestrebt werden, können deshalb durch das hier vorgelegte Modell glaubwürdig verstärkt werden.

4. Zur Stellungnahme des Bundesrates, die mich überrascht hat: So betont der Bundesrat einmal mehr die günstigere Situation der Schweiz im OECD-Vergleich, obwohl der Trend keineswegs erfreulich ist. In Punkt 3 wird darauf hingewiesen, dass sich am Ende der laufenden Legislatur ein Silberstreifen am Horizont abzeichne. Das ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass bis zu diesem Zeitpunkt mit wachstumsbedingten Mehreinnahmen von über vier Milliarden Franken gerechnet werden kann. Offensichtlich geht man davon aus, dass auf der Ausgabenseite kaum oder nur geringfügige Korrekturen gemacht werden sollen. Ich bedaure es, dass nicht parallel zu den Mehreinnahmen auch sichtbare Korrekturen bei den Ausgaben durchgesetzt werden. Würde das nämlich geschehen, so würde sich der Handlungsspielraum wesentlich ausweiten.

In Punkt 4 weist der Bundesrat auf die notwendige Korrektur im Rahmen der Familienbesteuerung hin. Das ist durchaus richtig und wird auch unterstützt. Die Korrektur beträgt 900 Millionen Franken; das wiederum ist weniger als ein Viertel der dargelegten wachstumsbedingten Mehreinnahmen. Der Bund gibt gewissermassen von 4 Milliarden Franken, die er mehr einnimmt, 1 Milliarde Franken dem Steuerzahler zurück; 3 Milliarden Franken lenkt er in die eigene Tasche.

In Punkt 5 wird, das hat mich eigentlich am meisten betroffen gemacht, davon gesprochen, dass die Überweisung der Motion zu Einnahmenausfällen führen würde. Es geht hier jedoch darum, dass man wegen des Wachstums Mehreinnahmen hat, und es geht um die Frage, wie diese Mehreinnahmen verwendet und eingesetzt werden. Hier bereits von Einnahmenausfällen zu sprechen, scheint mir sachlich falsch zu sein.

Die Begründung in Punkt 6 zeigt dann mit aller Deutlichkeit, dass es in der Stellungnahme des Bundesrates in erster Linie darum geht, den Vorstoss abzulehnen, und nicht darum, sich mit der interessanten Fragestellung echt auseinander zu setzen. So wird festgehalten - Sie können das in Punkt 6 nachlesen -, dass von diesem Vorstoss nicht profitieren werde, wer keine Bundessteuer bezahle. Das ist doch selbstverständlich: Wenn Sie Steuerreduktionen vornehmen, dann wird der, der keine Steuern zahlt, davon nicht profitieren! Oder man müsste dann den Umkehrschluss machen und in der Motion einbauen, dass man denjenigen subventioniert - dann hätte man wahrscheinlich den Vorstoss unterstützt!

Es wird dann auch darauf hingewiesen, dass man jährlich eine Anpassung der Tarife vornehmen müsse und das zu einem grossen administrativen Aufwand führen werde - das verlangt die Motion nicht, sie ist bewusst flexibel ausgestaltet. Ich könnte mir vorstellen, dass die Umsetzung in gleicher Weise gemacht werden kann, wie das bei den Kantonen bei der Indexanpassung erfolgt ist: Man nimmt periodisch solche Anpassungen vor.

Ich habe mir natürlich überlegt, wie ich aufgrund der doch sehr unbefriedigenden Stellungnahme des Bundesrates reagieren soll. Verschiedene Gespräche, die ich in den letzten Tagen geführt habe, haben gezeigt, dass man die Auffassung im Grundsatz teilt, dass eben diese Mehreinnahmen nicht einfach vom Bund in Mehrausgaben umgewandelt werden sollen, sondern dass ein Teil an die Steuerzahler zurückfliessen soll. Es wurde aber auch gesagt, dass die 50-Prozent-Limite, die ich in der Motion gesetzt habe, und die Beschränkung auf die direkte Bundessteuer eine etwas zu starre Lösung darstellten. Es geht mir nicht um diese beiden Eckwerte, es geht mir um den Grundsatz. Ich bin deshalb auch bereit, meine Motion in ein Postulat umzuwandeln, und stelle Ihnen einen entsprechenden Antrag.

Ich danke Ihnen, wenn Sie in diesem Sinne dem Postulat zustimmen und damit ein Signal geben, dass wachstumsbedingte Mehreinnahmen nicht einfach in Mehrausgaben umgewandelt werden, sondern zum Teil an die Steuerzahler zurückgegeben werden.