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Marti Werner · Nationalrat · 2005-10-07

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-07

Wortprotokoll

Diese Diskussion hat mich in zwei Punkten erstaunt bzw. berührt: Erstens hat es mich erstaunt, dass der Vorstoss als gleichstellungspolitisches Postulat dargestellt wird. Ein gleichstellungspolitisches Postulat wäre er, wenn es um die gemeinsame Obhut ginge, wenn es darum ginge, ob die Eltern die Kinder auch nach der Scheidung gemeinsam betreuen wollen und sollen. Darum geht es aber nicht, sondern es geht um die gemeinsame Sorge.

Zweitens hat mich die Diskussion berührt, weil hier quasi nur der Geschlechterkampf ausgefochten wurde und die Interessen der Kinder praktisch vernachlässigt wurden. Ich lege meine Interessen offen: Ich führe relativ viele Scheidungen durch, und ich zähle zu meinen Klienten sowohl Frauen wie auch Männer. Ich möchte Ihnen sagen, wie die Interessenlage der Kinder ist. Die Kinder wollen zwei Dinge: Erstens wollen sie eigentlich, dass sich die Eltern nicht scheiden lassen, das ist klar. Aber wenn es zur Scheidung kommt, wollen die Kinder ein Zweites: Sie wollen, dass die Eltern nicht streiten.

Jetzt ist die Frage, welche Lösung zu mehr Streit führt. Da muss ich Ihnen einfach sagen, wie es in der Realität aussieht. Denken Sie doch bitte einmal praktisch: Wie sollen zwei Menschen die Details der gemeinsamen Sorge regeln können, wenn sie sich nicht einmal auf den Grundsatz einigen können, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen? Da möchte ich etwas zu Chantal Galladé sagen: Wenn Sie sagen, dass die Jungen das anders machen wollten, muss ich Ihnen sagen, dass Sie gemäss dem heutigen Gesetz die Möglichkeit haben, es gemeinsam zu machen. Aber wenn die Jungen - das sag ich jetzt als halbwegs Alter - gleich streiten wie die Alten, dann werden die Kinder unter diesem Streit genau gleich leiden. Dann müssen wir eben eine Regelung treffen, die den Streit minimiert. Wenn man die gemeinsame Sorge hat, können die Einzelheiten der gemeinsamen Sorge - weil man dann eben ein "eins zu eins" hat - nicht gemeinsam von den Parteien geregelt werden, sondern sie müssen dann wieder durch Drittorgane gelöst werden, sie müssen durch Vormundschaftsbehörden gelöst werden, müssen durch Gerichte, durch Erziehungsbeistände usw. gelöst werden.

Deshalb bitte ich Sie im Interesse der Kinder, dieses Postulat abzulehnen. Ich bitte Sie auch im Interesse der Vormundschaftsbehörden, der Gerichte und derjenigen Anwälte, die genug bzw. zu viel Arbeit haben, dieses Postulat abzulehnen.