Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-09-19
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-19
Wortprotokoll
Erleben wir einen schleichenden Umbau der Armee an Parlament und Volk vorbei? Was kaufen wir mit diesem Geschäft ein?
Im Ergebnis dürfte diese Immobilienbotschaft einleuchten. Aber es drängen sich Fragen zur Begründung auf, genau zu den Seiten, die der Herr Kommissionspräsident vorhin erwähnt hat. Sie drängen dazu, Fragen zu stellen, vor allem zur Demokratie des Vorgehens. Ich sage das aus persönlicher Sorge und ohne irgendwelchen Auftrag.
Zur Begründung beruft sich die Botschaft auf das Stationierungskonzept und die Weiterentwicklung der Armee. Zu diesem Stationierungskonzept finden Sie in dieser Botschaft aber kaum inhaltliche Angaben. Und zur Weiterentwicklung der Armee finden Sie Dinge drin, die nicht einfach unwidersprochen in diesem Raum stehen gelassen werden dürfen.
In welche Richtung entwickelt sich die Armee weiter? Für die Kommission ist das sicher alles klar. Aber für uns als Nichtkommissionsmitglieder drängen sich Fragen auf. Der Sicherheitspolitische Bericht 2000 ging von bestimmten Voraussetzungen aus. Unter diesen Voraussetzungen hat das Volk im Mai 2003 das Militärgesetz akzeptiert. Von diesen Voraussetzungen scheint mir die Botschaft abzuweichen, namentlich was die Reduktion der klassischen Verteidigung auf ein Minimum angeht, dann weiter und gewichtiger eine Verlagerung des Schwergewichts der Armee auf die innere Sicherheit. Die Botschaft spricht davon, dass 40 Prozent der WK-Formationen eingesetzt werden müssten, um diesen Auftrag zu erfüllen: Botschaftsschutz, Schutz der Uno usw. Wir kennen alle Begehren an die Armee.
Dazu drängen sich nun ein paar Fragen auf, die ich mir erlaube, Ihnen vorzulegen.
1. Was hat sich an der Bedrohungslage seit 2003 geändert, die den Bundesrat nach nur zwei Jahren zu seinen berühmten Beschlüssen vom 11. Mai 2005 geführt hat? Darauf beruft er sich in dieser Botschaft. Wie sieht die Lagebeurteilung des Bundesrates heute aus?
2. Soll die Armee schwergewichtig der inneren Sicherheit dienen? Soll sie mit Schwergewicht - Sie gestatten mir den saloppen Ausdruck - zu einer "verstärkten Hilfspolizei" werden? Entspricht dies noch Artikel 1 des Militärgesetzes und dem, was dahinter steht?
3. Ist die Bündnisfreiheit noch gewährleistet?
4. Wollen wir überhaupt den dauernden Einsatz von so viel Truppen für die innere Sicherheit? Ist das für die freiheitliche Ordnung gut?
5. Wird dieser Wandel von unserer Bevölkerung mitgetragen? Stellen heute nicht Kreise, die früher eindeutig hinter der Armee standen, Fragen? Macht es Sie, Herr Bundespräsident, nicht nachdenklich, dass heute über die Wehrpflicht diskutiert wird, wo dies früher undenkbar war? Wie gehen wir mit dieser Verunsicherung um?
6. Liegt nicht ein Grossteil der sicherheitspolitischen Verantwortung bei den Kantonen? Wurden Gespräche geführt, damit sich die Kantone nicht dieser Verantwortung entziehen können, vor allem auch seit Mai 2003?
Für mich ergeben sich daraus Fragen der Demokratie. Ist eine schleichende Veränderung ohne Parlament und öffentliche Diskussion im Gang? Der Kommissionspräsident hat auf diese Stelle in der Botschaft hingewiesen, in der Sie ausführen, es fänden künftig nicht mehr klar definierte Schritte der Armeereform statt, sondern es finde ein Prozess statt, in dem die Armee in ihrem dynamischen Umfeld stetig weiterentwickelt werde. Es brauche keine Änderung des Militärgesetzes, heisst es in dieser Botschaft. Offenbar genügt der bisherige Sicherheitspolitische Bericht, obwohl sich seither die Welt doch erheblich verändert hat.
Heisst das, Herr Bundespräsident, dass der Bundesrat, die Verwaltung und die Armeeführung diesen Prozess allein führen wollen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Wollte das Parlament nicht gerade das vermeiden? Wir erinnern uns an mindestens zwei Beschlüsse:
1. Beim Entlastungsprogramm 2004 beschlossen beide Räte - und das entsprechende Gesetz dürfte nach Ablaufen der Referendumsfrist am 6. Oktober 2005 in Kraft gesetzt werden -, dass genau diese Grundsatzfragen dem Parlament mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen mit Frist bis 2006 vorgelegt werden. Der damalige Antragsteller jedenfalls stellte sich etwas anderes vor als das, was heute abläuft.
2. Zu einem Beschluss im Militärgesetz sagte man uns immer wieder, wir würden ja am Ball bleiben. Es bestehe ein "politisches Controlling", damit könne das Parlament Einfluss nehmen.
Man kann diese Demokratiediskussion noch weitertreiben. Wie ist zu rechtfertigen, dass derart "wichtige" Veränderungen vorgenommen werden, ohne ein Bundesgesetz zu ändern? Das Bundesgesetz ist nach unserer Verfassung der Weg, und dafür ist das Referendum vorgesehen. Es geht doch um grundlegende Bestimmungen, über Aufgaben und Leistungen des Bundes und Verpflichtungen der Kantone. Meines Erachtens stehen "wichtige" Fragen zur Diskussion.
Ich kann mir vorstellen, dass die Begründung der Botschaft insofern nicht allzu streng beurteilt werden darf, als die Botschaft noch aus der Zeit vor dem Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm stammt. Ich hoffe das; denn sonst müssten wir von einer überhasteten Reform der Reformen sprechen.
Ich erlaube mir daher, den Bundesrat zu bitten, heute zu erklären, dass er immer noch gewillt ist, dem Parlament rechtzeitig eine Vorlage insbesondere zur Änderung des Militärgesetzes vorzulegen und über seine sicherheitspolitische Beurteilung zu berichten.