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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-09-20

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Die von Frau Brunner aufgeworfene Thematik betrifft einen an sich kleinen Bereich, der aber mit dem Staatsverständnis, das ich habe, relativ viel zu tun hat. Es ist selbstverständlich richtig, dass der Staat die Aufgabe hat, für den Schutz des Menschen zu sorgen. Dem Staat stehen aber verschiedene Möglichkeiten offen, das zu tun. Er kann Kontrollpflichten stipulieren, er kann Inventarisierungspflichten stipulieren, er kann Ermittlungspflichten stipulieren. Das ist das eine. Der Staat kann sich aber auch darauf beschränken, ein bestimmtes Tun zu verbieten oder zu gebieten und dann, wenn diesen Geboten bzw. Verboten nicht Rechnung getragen wird, entsprechende Sanktionen zu verhängen.

Wenn wir nun eine Pflicht des Staates stipulieren, wonach er bezüglich aller denkbaren Vorhaben vorsehen muss, dass Ermittlungen angestellt werden, schaffen wir genau das, was eines der grundsätzlichen Probleme unseres Staates ist: Wir behindern nämlich Bereiche durch eine Überreglementierung, die an sich nicht nötig wäre. Es genügt, wenn der Staat sagt: Du, Mensch, darfst dich nicht so verhalten, dass du andere Menschen schädigst oder andere Menschen gefährdest - der Staat sagt das schon heute mit verschiedenen Bestimmungen.

Beim Asbest ist es so, dass die Beurteilbarkeit des Umstandes, ob Asbest vorhanden sein könnte, heute nicht mehr eine allzu schwierige Frage ist. Es kann deshalb dem Selbstverantwortungsbewusstsein des Menschen und der an einem Bau tätigen Person überlassen werden abzuklären, ob und welche Massnahmen bei konkreten Reparaturen zu ergreifen sind. Wenn es so wäre, wie Frau Brunner sagt, dann hätte jede Baubewilligungsbehörde in Zukunft die Verpflichtung, sich darüber Gewissheit zu verschaffen, ob sich irgendwo Asbest in einem Haus befinden könnte. Immer dann, wenn auch nur die leiseste Unsicherheit bestünde, dass dem so sein könnte, müssten in Baubewilligungen wieder entsprechende Auflagen gemacht werden. Genau diese Summe von Reglementierungen, von Auflagen usw. ist es, welche unser System so langsam macht. Wir können darauf vertrauen, dass jedermann, der Bauten erstellt und um die Möglichkeit wissen muss, dass Asbest vorhanden sein könnte, selbst die hierfür erforderlichen Vorkehren trifft; und wenn er diese Vorkehren nicht trifft, dann kommt der Staat mit seiner Aufgabe, ihn zu verurteilen oder allenfalls von ihm Schadensatz zu verlangen. Das genügt!