Büttiker Rolf · Ständerat · 2000-06-22
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-22
Wortprotokoll
Ich möchte die Debatte nicht verlängern, aber ich habe trotzdem ein Problem mit diesen beiden Protokollen. Es ist zweifellos klar, dass die Kompetenzerteilung an den Bundesrat zur Ratifikation dieser beiden neuen Umweltschutzprotokolle richtig ist.
Der Ansatz der Strategie, die Umweltpolitik grundsätzlich vermehrt global oder doch zumindest europäisch auszurichten, ist richtig. Die Umweltschutzproblematik macht erstens an den Landesgrenzen nicht Halt, und zweitens führen ökologische Solovorstösse bei den konkurrenzierenden Wirtschaftsstandorten zu Wettbewerbsverzerrungen.
Nun sind die international ausgerichteten Umweltschutzbestimmungen nur die eine Seite einer erfolgreichen Umweltschutzpolitik. Wie sieht es nun aber, Herr Bundesrat - das ist für mich die Kernfrage dieser Geschichte -, mit dem Controlling aus? Frau Forster hat zwar angetönt, dass es Kontrollorgane gibt, dass Kontrollmechanismen und Kontrollinstrumente eingesetzt werden und begründet worden sind. Die Botschaft hör ich wohl, aber aus Sicht gewisser Wirtschaftskreise muss ich sagen: Man hat Bedenken, ob die Protokolle schliesslich in der Praxis in allen Ländern gleich durchgesetzt und umgesetzt werden.
Der Bundesrat schreibt ja in der Botschaft zu den Protokollen: "Hervorzuheben ist, dass dieses Protokoll für die Länder Mittel- und Osteuropas eine grosse Herausforderung darstellt." (Botschaft, Ziff. 1.2) Es ist natürlich nicht nur quantitativ eine Herausforderung. Die Protokolle zu ratifizieren, ist das Einfachere - aber sind diese Länder überhaupt in der Lage, sie umzusetzen? Das ist das grössere Problem in diesem Bereich.
Was bedeutet eine solche Aussage im Hinblick auf den Vollzug dieser konkreten Protokollbestimmungen in der Praxis überhaupt? Wie beurteilt der Bundesrat diese Umsetzungsproblematik, diese neu geschaffenen Controlling-Instrumente, wie sie in der Botschaft nur zu einem kleinen Teil aufgezählt werden? Die Vollzugsfrage ist bei grenzüberschreitenden Umweltabkommen absolut zentral, und zwar vor allem für Länder wie die Schweiz, welche buchstabengetreu vollziehen, welche praktisch Weltmeister im Vollzug sind und die vorgegebenen Bestimmungen - wie bei den vorliegenden Protokollen - "bereits weitgehend" (Botschaft, Übersicht) erfüllen.
Der Bundesrat argumentiert denn auch in der Botschaft, dass es für ein Land wie die Schweiz, welches diese Protokolle schon weitgehend erfülle, wichtig sei, dass auch die anderen Länder nachziehen. Das ist richtig. Aber es stellt sich natürlich die Frage, ob es in der Praxis dann tatsächlich so aussieht.